Auszug - Beratung des Entwurfs des Bezirkshaushaltsplans Spandau 2018/2019 der Abteilung Jugend - Einzelplan 40 -  

 
 
Außerordentliche öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 04.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 16:07 - 19:14 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 201
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Das Bezirksamt verteilt eine Darstellung, wie sich der Haushalt zusammenstellt (Tortendiagramm), als Tischvorlage an die Mitglieder des Ausschusses. Weiterhin gibt es eine Nachschiebeliste der SE Finanzen.

 

Kapitel 4000

 

Im Titel 42801 liegt eine Erhöhung vor aufgrund der Einarbeitung der Personalverstärkung aus dem Bereich wachsende Stadt. Darüber hinaus sind die Stellen, die aus dem 60-Millionen-Programm an alle Bezirke insgesamt für 2018 und 2019 zusätzlich in den Bezirk gekommen sind, soweit sie im Jugendamt angegliedert sind, aufgenommen worden. Außerdem wurden Berechnungen entsprechend der Veranschlagungsvorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen zur Fortschreibung Tariferhöhungen bzw. Besoldung, Fluktuationsprognosen etc. eingearbeitet.

 

Auf Nachfrage der Bezv. Düren zum Titel 67132, um welche Projekte es sich handelt, gibt Herr Sablotny die Auskunft, es handelt sich um eine Bandbreite von Projekten, die vom Abgeordnetenhaus bewilligt wurde und zweckgebunden zugewiesen werden. Es handelt sich hierbei um Angebote, die es unabhängig von Fallaufkommen (HzE) möglich machen, die Situation von Familien in den Sozialräumen eines Bezirkes zu verbessern und damit dazu beitragen können, dass Fälle in der Jugendhilfe gar nicht erst auftreten.

 

Kapitel 4010

 

Für den Titel 51101, bei dem es sich um Ausgaben für Partzipationsprojekte handelt, sollte über eine Umbenennung des Titels nachgedacht werden. Man ist nach langjährigen Diskussionen im JHA übereingekommen, mit einer Stelle eines Kinder- und Jugendbeauftragten weitergehend zu handeln und hatte von einer Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes Abstand genommen.

 

Auf die Frage der Bezv. Schneider zu den Titeln 67139, 67161 und 68425, bei denen es um die vom JHA zu beschließenden Fördersummen für die freien Träger der Jugendhilfe handelt, bestätigt Herr Sablotny die Erhöhung bei den Titeln. Die Erhöhung ist in der Nachschiebeliste aufgrund der Globalsummen, die in den Bezirk eingegangen sind, zustande gekommen. Die Verhandlungen der Bezirksamtsmitglieder miteinander haben eine Verstärkung dieser Titel ergeben ohne Einbuße in anderen Titeln der Abt. Jugend.

 

Herr Sablottny erklärt auf die Frage des Bezv. Gellert zur Differenz der Ausgaben 2016 und dem verminderten Ist 2017 beim Titel 67139, dass bei der Haushaltsplanaufstellung in 2016 mehr Geld zur Verfügung stand als 2017.

 

Die Vermutung von Herrn Koßack, dass der Bedarf bei den Förderanträgen wieder höher ist als die zur Verfügung stehenden Mittel, wird von Herrrn Sablotny trotz der Steigerung in dem Bereich bestätigt. Die Antragssumme überschreitet die vorhandenen Mittel. Über den Umgang damit wird in der weiteren Beratung unter TOP 7 diskutiert.

 

Bezüglich der Frage von Herrn Baron zur Differenz bei Titel 68490 und dem dazu gehörenden Einnahmetitel 27290 wird erläutert, dass es hierbei das Phänomen gibt, dass die Mittel nachgereicht werden und der Bezirk in Vorkasse gehen muss.

 

Kapitel 4011

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kapitel 4021

 

Zum Titel 11157 bestätigt Herr Sablotny die Vermutung der Bezv. Schneider, dass es sich hier um eine erhebliche Befreiung von Kosten bzw. Beitragsfreiheit handelt.

 

Zur Frage des Bezv. Gellert zum Titel 67191 erklärt Herr Sablotny die Bildung des Ansatzes 2018 entsprechend der Rechnung 2016.

 

Kapitel 4040

 

Auf die Frage der Bezv. Schneider führt Herr Sablotny aus: Der Ansatz 2017 wird nach aktuellem Stand ungefähr um ca. 3 Mio. Euro überschritten. Damit steht man in etwa bei der Veranschlagung, die für das Jahr 2018 unter Berücksichtigung der Nachschiebeliste erfolgt. Daher wird davon ausgegangen, dass die Veranschlagung für 2018 erfahrungsgemäß keinesfalls ausreichend ist. In der Regel reichen die Veranschlagungswerte der Hilfen zur Erziehung auch unter Einhaltung der Veranschlagungsvorgaben nicht aus.

 

Die derzeitige Haushaltsprognose ist noch immer mit Unsicherheiten behaftet, weil noch nicht vollständig bekannt ist, nach welchen Kriterien die Basiskorrektur der Senatsverwaltung für Finanzen erfolgen wird. Es gibt in allen Bezirken beispielsweise Kostensteigerungen für stationäre Hilfen zur Erziehung außerhalb Berlins, die bisher von der Senatsverwaltung nicht im Rahmen der Basiskorrektur abgefedert werden. Die Kostensteigerungen innerhalb Berlins werden dagegen dadurch abgefedert, dass die Verhandlungen mit den Trägern im Rahmen des Berliner Rahmenvertrages Jugend berücksichtigt werden.

 

Weiterhin hat die Senatsverwaltung die Kriterien der Basiskorrektur für den Bereich der Flüchtlinge für die Forderung, die Basiskorrektur auch für die über 18jährigen zu 100 Prozent zu übernehmen, noch nicht dargelegt.

 

Bezv. Schneider regt an, künftig wieder den Stand der Haushaltswirtschaft als ständigen Tagesordnungspunkt aufzunehmen.

 

Herr Sablotny erläutert die Zuweisung für 2017 in Höhe von 41 Mio €. Dem gegenüber steht eine Prognose bis Ende 2017 von 48,345 Mio. €, die nach der Basiskorrektur vermutlich um 2,993 Mio. € überschritten wird.

 

Bei dem Titel 681 58 erklärt Herr Sablotny auf die Frage der Bezv. Schneider, dass es sich bei diesem Geld um ein sogenanntes „Handgeld“ handelt, das den Amtsvormündern in der Arbeit mit ihren Mündeln pro Mündel zur Verfügung steht.

 

Auf die Frage der Bezv. Düren zum Titel 67176 antwortet Herr Sablotny, es handelt sich hier um Empfänger von Leistungen von Hilfen zur Erziehung, in der Regel junge Menschzen, die nicht krankenversichert sind und das Jugendamt für die Krankenversicherung aufkommen muss.

 

Kapitel 4042

 

Auf Bitte des Bgd. Baron, die starke Erhöhung bei den Titeln 671 04 und 671 30 nach Bedarfsanpassung zu erläutern, zeigt Herr Sablotny auf, dass der Bereich Hilfen zur Erziehung relativ stark durch Veranschlagungsvorgaben geregelt ist. Die Gesamtsumme in diesem Bereich ist nicht zu unterschreiten. Die Bildung der Ansätze erfolgt aufgrund des aktuellen Kenntnisstandes zur Entwicklung der Hilfen in den einzelnen Titeln.

 

Zu der Frage des Bezv. Gellert zum relativ hohen Ansatz beim Titel 671 84 erklärt Herr Sablotny die als Stadtrandbezirk relativ hohe Fallzahl von Unterbringungen außerhalb Spandaus durch die Möglichkeit, wohnortnah und außerhalb Berlins unterzubringen. In der Vergangenheit gab es auch Kostenvorteile einer Unterbringung beispielsweise in Falkensee, ohne dass diese Unterbringung für das zu Leistende für den jungen Menschen schlechtere Qualität gehabt hätte. Inzwischen hat sich die Preisentwicklung in Brandenburg verändert. Dies ist mit ein Grund dafür, warum im Rahmen der Basiskorrektur erheblicher Wert darauf gelegt wird, diese Preisentwicklung zu berücksichtigen. In den Prognosen ist eine Veränderung zur stärkeren Unterbringung in Berlin sichtbar. Tendenziell sollen Fälle reduziert werden und ambulante Hilfen der stationären Unterbringung stärker Anwendung finden.

 

Kapitel 4043

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kapitel 4044

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kapitel 4045

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.


Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kapitel 4000 (758 KB)    
Anlage 2 2 Kapitel 4010 (1611 KB)    
Anlage 3 3 Kapitel 4011 (1281 KB)    
Anlage 4 4 Kapitel 4021 (1022 KB)    
Anlage 5 5 Kapitel 4040 (2061 KB)    
Anlage 6 6 Kapitel 4042 (2649 KB)    
Anlage 7 7 Kapitel 4042 (2649 KB)    
Anlage 8 8 Kapitel 4043 (288 KB)    
Anlage 9 9 Kapitel 4044 (972 KB)    
Anlage 10 10 Kapitel 4045 (775 KB)    

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen