Auszug - Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 4100 Titel 42811 (77.950,76 €) - überwiesen in der 6. BVV-Sitzung am 29.03.2017
In Beantwortung der Fragen der Bezirksverordneten Beckmann und Pochstein führt BzBm Kleebank aus, dass es mehrere Möglichkeiten gibt, warum der Ausgleich aus dem Titel 42201 erfolgen konnte. Dies steht nicht zwingend mit nichtbesetzten Stellen im Zusammenhang. Der Bezirk ist bei außerplanmäßigen Ausgaben verpflichtet zu prüfen, ob ein Ausgleich herbeigeführt werden kann. Da dies im vorliegenden Fall möglich war, wurde die Vorlage in dieser Form eingebracht. BzBm Kleebank erklärt, es gibt den Begriff der Deckungsfähigkeit. Das heißt, man kann innerhalb mehrerer Titel, die den gleichen Zwecken dienen, einen Ausgleich vornehmen. Dies trifft beispielsweise auf die Personalmittel zu.
Herr Benad erläutert ergänzend die gesetzliche Deckungsfähigkeit gem. § 20 der Landeshaushaltsordnung. Personalausgaben sind grundsätzlich nur untereinander deckungsfähig.
Der Ausschuss kommt einstimmig überein, der Vorlage zuzustimmen und der BVV die entsprechende Beschlussempfehlung vorzulegen. |
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