Auszug - Umsetzung der Schulsanierungsprogramme im Bezirk Spandau - Vorgesehene Sanierungsmaßnahmen - Personalsituation
BezStR Otti führt aus, dass mit dem Positionspapier der Hochbauamtsleiter vom 09.11.2008 die bezirklichen Hochbauämter auf Problemfelder und Herausforderungen hingewiesen haben. Es gab erhebliche Personaleinsparungen im Rahmen des Personalabbaukonzeptes und lange Zeit wurden keine freien Stellen nachbesetzt. Es erfolgte eine Verlagerung der Horte an die Schulen, anstatt eine konsequente Sanierung der Bestandsgebäude durchzuführen. Heute besteht in Spandau ein Investitionsstau von ca. 266 Millionen Euro. Seit dem Fall der Mauer standen den Bezirken Finanzmittel für die Unterhaltung der Schulgebäude in einem sehr begrenzten Umfang zur Verfügung. Im Jahr 2017 werden im SSP 4,15 Millionen Euro in 13 Maßnahmen umgesetzt. Die Aufstockung SSP mit 1,78 Millionen Euro sind 8 Maßnahmen, die ebenfalls umgesetzt werden. Der Posten Sanitärsanierungsprogramm (SaniSP) wird mit 1 Million Euro in 3 Maßnahmen und die Sondermittel Inklusion mit 400.000,- Euro in 2 Maßnahmen umgesetzt. Insgesamt 7,602 Millionen Euro für 59 Maßnahmen. Darin enthalten sind 33 Maßnahmen des sog. Verfügungsfonds mit 269.000,- Euro. Priorität haben die Mittel der Ausgaben für die Abteilung. Die 7,6 Millionen Euro der Schulsanierung können in diesem Jahr tatsächlich umgesetzt werden. Im Jahr 2017 können nutzerbedingte Umbauten von Räumen innerhalb der Schulen (z. B. die Hausmeisterdienstwohnungen etc.) aus personellen Gründen nicht umgesetzt werden. Im Gegensatz zu den genannten Positionen, werden die Aufgaben, die jenseits dieser Haushaltsposten verortet sind, so wahrscheinlich nicht umgesetzt. In der kommenden Woche werden weitere Maßnahmen benannt, die nicht umgesetzt werden können. Alle Maßnahmen, die im SSP sind, werden gleichwertig betrachtet. Die Maßnahmen werden mit den Schulämtern terminlich abgestimmt und umgesetzt.
An der weiteren Erörterung beteiligen sich BezStR Otti, Bezv. Ziesak, Bezv. Werner, Bgd. Kustin und Bgd. Scheil. Beschluss:
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