Auszug - Bebauungsplan VIII-48-3 für die Grundstücke Mertensstraße 8/16 sowie Goltzstraße 50 und 53 im Bezirk Spandau, Ortsteil Hakenfelde - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit integrierter beschränkter Beteiligung eines Trägers gemäß § 4a BauGB - Information über den Stand der Planung zwecks Erklärung der Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB  

 
 
Außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 06.09.2016 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:46 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 201
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Herr Schönberger führt aus, dass in der Zeit vom 25.07. bis 26.08.2016 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGBdurchgeführt wurde. Im Rahmen der Beteiligung haben 3 von 10 Bürgern eine Stellungnahme abgegeben. Zusätzlich wurden 40 Träger über die Auslegung informiert, von denen 8 Träger eine Stellungnahme abgegeben haben.

 

Es wurde zu folgenden Punkten Stellung genommen:

 

-          Die Bundesnetzagentur hat auf einen Standort von Richtfunkanlagen hingewiesen. Die Betreiber von Richtfunkanlagen werden informiert. Rechtlich gibt es keinen Trassenschutz.

 

-          Die Leitungen des IT-Dienstleistungszentrum befinden sich im öffentlichen Straßenraum und werden nicht überbaut.

 

-          Das Jugendamt hat die angegebenen 75 Kita-Plätze bestätigt.

 

-          Der Hinweis von Vattenfall zur Versorgung von Fernwärme wird an den Eigentümer weitergeleitet.

 

-          Die Berliner Stadtreinigung gab Hinweise zum Ausbau der Erschließungsstraßen, die an den Eigentümer weitergleitet werden.

 

-          Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz weist auf die Möglichkeit von Fassadenbegrünung hin. Auf eine Festsetzung aus gestalterischen Gründen wird abgesehen, da keine städtebauliche Erforderlichkeit existiert.

 

-          Nachfragen/Bedenken der Bürger zur Abstandsfläche, Anzahl der Wohnungen, Infrastruktur, Verkehrsbelastung des Knotenpunkts Goltzstr./Rauchstr. und Größe des Bauvorhabens.

 

Des Weiteren hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, für die vom 15.07. bis 19.08.2016 eine Nachbeteiligung durchgeführt wurde, die Berechnung des Bedarfs an Grundschulplätzen, die aus dem Vorhaben resultiert, bestätigt.

 

Als Fazit der Beteiligung haben die abgegebenen Stellungnahmen keine Auswirkung auf die Inhalte des Bebauungsplans. Für den Bebauungsplan wurde die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Der Antragsteller hat die Festsetzung des Bebauungsplans schriftlich anerkannt und die Erschließung des Grundstückes ist gesichert.

Es wurden ein städtebaulicher Vertrag und ein Grundstücksübertragungsvertrag für die Spielplätze unterzeichnet.

Die Voraussetzungen zur Planreife bestehen somit nach § 33 Abs. 1 BauGB.

 

In der anschließenden Erörterung, an der sich die Bezv. Paolini, Bayer, Domer, Harju, die Bgd. Ließfeld und Kaiser beteiligen, werden die Nachfragen von BzStR Röding, Herrn Schönberger und Herrn Marten beantwortet.

 

Die Information wird von den Mitgliedern des Ausschusses einstimmig zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan VIII-48-3 und Planreifeerklärung (135 KB)    

 
 

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