Auszug - Verschiedenes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 9
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 19.05.2016 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:30 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Schunke berichtet, von einem Bürger angesprochen worden zu sein. Dieser beobachtet seit einiger Zeit, dass auf der Erholungsfläche auf der Insel Eiswerder Hundebesitzer ihre Hunde nicht anleinen. Sie fragt nach, ob die Nichteinhaltung des Leinenzwangs vom Ordnungsamt geahndet wird bzw. inwieweit die Überprüfung in der Pflicht des Ordnungsamtes eingebunden ist.

 

BzStR Machulik erklärt, es gibt nach einem Gesetz von 1963 anerkannte Grünflächen, die mit einem Dreieckschild gekennzeichnet sind. Dieses Schild ist eigentlich ausreichend, um zu kennzeichnen, dass Hunde an der Leine zu führen sind und nicht frei spielen dürfen. Zusätzlich ist ein Schild mit der Aufschrift "Leinenzwang" angebracht worden.

Die in vorgenannter Weise gekennzeichneten Grünflächen werden vom Ordnungsamt im Rahmen der Regelbestreifung einer Kontrolle unterzogen. Wenn es möglich ist, werden die Hundebesitzer, deren Tiere nicht angeleint sind, angesprochen und auf die Ordnungswidrigkeit hingewiesen. Auch erfolgt eine Ahndung.

Man muss aber anmerken, aufgrund der Vielzahl von Grünflächen im Bezirk und der zur Verfügung stehenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Ordnungsamtes kann davon ausgegangen werden, dass 99 % der Verstöße gegen den Leinenzwang ungeahndet bleiben.

Eine Statistik über diese Verstöße wird nicht erhoben.


 
 

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