Auszug - Unterrichtsräume für Flüchtlinge (Antrag des Einzelverord. Großeholz [fraktionslos] vom 27.09.2015) - überwiesen in der 47. BVV am 14.10.2015 - Mitberatung für den Ausschuss für Bildung und Kultur
Bezv. Meißner A. schlägt vor, da erstmal der Bedarf ermittelt werden sollte, den Antrag in einen Prüfantrag zu ändern, der wie folgt lautet:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchem Umfang Räume im Bezirk zur Verfügung zu stellen sind, die nach Art, Anzahl, Größe, Ausstattung und Lage geeignet sind, um Flüchtlingen in dem erforderlichen Ausmaß Deutschunterricht zu erteilen.
Bezv. Meys äußert, dass eine Prüfung durch das Bezirksamt nicht erfolgen könnte, weil sich der Bedarf täglich ändern kann und somit nicht planbar ist.
BzStR Machulik weist daraufhin, dass dafür Sorge getragen wird, dass die Beschulungen der Flüchtlingskinder an den Regelschulen durchgeführt werden. In anderen Bereichen im Bezirk stehen keine Räumlichkeiten zur Verfügung.
Bezv. Schneider äußert, dass es nicht um die Beschulung von Flüchtlingskindern geht. In dem Antrag geht es um die Deutschkurse für die Erwachsenen. Die Kurse, die bis jetzt angeboten werden, sind nicht ausgelastet. Eine Bedarfsabfrage wäre sinnvoll.
Bezv. Harju versteht den Antrag so, dass er sich an alle richtet, die hier sind. Einen Prüfantrag wird die Fraktion der GAL nicht unterstützen, da das Bezirksamt die Möglichkeit hat selber den Bedarf im Bezirk einzuschätzen.
Der Vorsitzende Bezv. Ziesak schlägt vor, Bezv. Großeholz zur nächsten Sitzung einzuladen und den Antrag zu vertagen. Sollte eine Anwesenheit des Bezv. Großeholz zur nächsten Sitzung nicht möglich sein, wird über den Antrag entschieden.
Die Vertagung wird von den Mitgliedern des Ausschusses einstimmig beschlossen. |
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