Auszug - "Kein junger Mensch darf verloren gehen" (Dringlichkeitsantrag der Fraktion der GAL v. 08.07.2015) - überwiesen in der 45. BVV-Sitzung am 08.07.2015 - vertagt in der 50. Sitzung JHA am 22.09.2015  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 24.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 16:55 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1575/XIX "Kein junger Mensch darf verloren gehen"
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALJugendhilfeausschuss
Verfasser:M r o s s 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Apel-Sielemann begründet den Antrag der Fraktion der GAL. Sie erläutert, dass bei der Jugendberufsagentur viele Jugendliche herausfallen, die unbedingt einen Hilfebedarf haben und unterstützt werden müssen, z. B. lernbehinderte Jugendliche, bildungsferne Jugendliche, Schulabbrecher, die von der Jugendberufsagentur nicht erfasst und betreut werden können. Für diese Menschen wird weiterhin die bestmögliche Unterstützung gebraucht und es ist notwendig, dass die bestehenden Angebote weiter bestehen können. Die Zusammenarbeit ist wichtig. Die verschiedenen Träger, die Unterstützung für diesen Kreis der Jugendlichen leisten, müssen vernetzt und die Angebote aufeinander abgestimmt werden, damit wieder eine bestmögliche Versorgung besteht. Besonderes Augenmerk muss auf die Behinderten gelegt werden, damit diese nicht nur in Reha-Maßnahmen verteilt werden, sondern auf Inklusion geachtet wird. Die einzige Behörde, die diese Vernetzung und Unterstützung leisten kann, ist das Jugendamt.

 

Bezv. Schneider erinnert an die letzten Haushaltberatungen mit dem Ergebnis, dass das sich um die Schulabbrecher und schuldistanzierten Schüler kümmernde Projekt in Höhe von 250.000 Euro nicht mehr zu gefördert wird. Bezv. Schneider stellt die Frage, ob es dem Jugendamt, so wie von Bezv. Apel-Sielemann angesprochen, überhaupt möglich ist. Die Jugendberufsagentur läuft jetzt seit 1 ½ Monaten und man müsste wissen, wie es dort läuft und wie es von der Jugendberufsagentur selbst gesehen wird.

 

Bezv. Müller hält fest, dass einzelne Haushaltsbeschlüsse in dieser Diskussion herausgehalten werden müssen. Die Vereinbarung des Senats mit der Jugendberufsagentur sagt bei § 1 ganz klar, dass bei jungen Menschen mit Behinderung der besondere Inklusionsgedanke zu verfolgen ist. Es gibt klare Vorgaben und Prämissen, wonach diese Zielgruppe nicht aus dem Angebot herausfallen darf.

 

Bezv. Schneider erklärt, dass die schuldistanzierten Schüler angesprochen wurden und von daher nichts an der Sache vorbei geht zu erwähnen, dass sich das Projekt "Vorfahrt für Spandauer Schüler" sich genau um diese Schüler gekümmert hat.

 

Frau Bitroff stellt fest, dass das Projekt nur an einigen Schulen angesiedelt war und es keine flächendeckende Versorgung gab.

 

Herr Sablotny kann den Antragstext nicht verstehen, denn dies wird bereits jetzt durch das Jugendamt geleistet. Die Jugendberufsagentur ist zuständig für alle unter 25jährigen und der Teil der Jugendhilfe in der Jugendberufsagentur ist sogar zuständig für alle bis 27jährigen, unabhängig davon, ob sie behindert sind oder nicht und unabhängig, in welcher Lebenslage sie sonst sind.

 

Auch das Jugendamt Spandau glaubt nicht, dass man nur noch die Jugendberufsagentur braucht und alles andere im Bezirk nicht notwendig wäre. Man braucht auch andere Angebote im Bezirk und das Jugendamt sieht sich in der Verantwortung, diese weiterhin sicherzustellen. Eine Vernetzung zwischen diesen Angeboten wird benötigt und auch das ist ein Auftrag, der zurecht an das Jugendamt adressiert wird.

 

Bereits in der vergangenen Sitzung wurde über die Zielgruppe der Jugendberufsagentur und das Thema der bis 27jährigen gesprochen und der Zuständigkeit im Bereich der Jugendhilfe. Das Bezirksamt hat den Auftrag, eine Bestandsaufnahme über die Angebote zu machen. Die Projektsteuerrunde Schule/Jugendhilfe hat die Bestandsaufnahme der berufsorientierenden und berufsvorbereitenden Angebote in Schule in eine Unterarbeitsgruppe weitergegeben. Dies ist terminiert zum Ende Februar 2016.

 

Weiterhin erklärt Herr Sablotny, dass das Projekt "Vorfahrt für Spandauer Schüler" nicht durch die Jugendberufsagentur ersetzbar sein wird. Man ist mit den Ressourcen, die für die Jugendberufsagentur zur Verfügung stehen, nicht in der Lage, das zu tun, was Vorfahrt für Spandau für Spandauer Schüler bisher geleistet hat.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses kommen auf Vorschlag der Vorsitzenden überein, den Tagesordnungspunkt bis auf die April-Sitzung zu vertagen. Beim Besuch des JHA in der Jugendberufsagentur werden zu diesem Thema Fragen direkt vor Ort gestellt.


 
 

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