Auszug - Sprachliche Vielfalt in Spandau stärken! (Antrag der Fraktion der SPD v. 29.06.2015) - überwiesen in der 45. BVV-Sitzung am 08.07.2015 als Mitberatung für den Integrationsausschuss  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 22.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1565/XIX Sprachliche Vielfalt in Spandau stärken!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDIntegrationsausschuss
Verfasser:M ü l l e r 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Bittroff begründet den Antrag ihrer Fraktion. Da die Welt immer internationaler wird, sollte die Bilingualität auch in Spandauer Kitas Einzug halten.

 

Bezv. Schneider erläutert die Versuche des Bezirksamtes zur Förderung und Beratung für den Aufbau von Kitaplätzen generell. Dabei kann keine bestimmte Gruppe bevorzugt werden. Über die Vor- und Nachteile von bilingualen Kitas kann man lange diskutieren, sie persönlich sieht da nicht nur Vorteile, dies muss aber jeder für sich entscheiden. Die CDU-Fraktion möchte den Antrag jedoch ungerne ablehnen, denn wenn es dafür eine Zielgruppe gibt, dann sollte diese auch eine Kita haben. Wenn es einen Träger gibt, der eine bilinguale Kita eröffnen möchte, soll dieser auch Unterstützung beim Bezirksamt finden.

 

Bezv. Schneider bezweifelt allerdings, dass dies nicht derzeit schon geschieht. Jeder, der eine Kita eröffnen möchte, wird vom Bezirksamt beraten. Da sie nicht davon ausgeht, dass die Fraktion der SPD ihren Antrag zurückzieht, schlägt sie eine Änderung vor, und zwar: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich verstärkt für die Förderung und den Ausbau von Kitas, u. a. auch bilingualen Kitas und Schulen, im Bezirk einzusetzen.

 

Bezv. Paolini erklärt, es hat sich ihm nicht erschlossen, dass es im Antrag um eine bestimmte Zielgruppe geht. Er hat den Antrag so verstanden, dass es für alle Kinder und Jugendlichen gilt und nicht für eine bestimmte Zielgruppe. Insofern würden ihn Argumente der Vor- und Nachteile einer bilingualen Kita interessieren. Er sieht in einer bilingualen Kita nur Vorteile, daher möchte er die Nachteile benannt haben.

 

Bezv. Kessling stimmt Bezv. Paolini zu, dass es hier nicht darum geht, eine Einzelmaßnahme hervorzuheben, sondern das soll für alle gelten. Die Bundesregierung hat in dieser Hinsicht wohl etliche Maßnahmen und Schritte zum 01.01.2016 übernommen. Es ist schwierig, im Ausschuss eine übereinkommende Erklärung zu finden, die dem Integrationsausschuss vorgelegt werden kann.

 

BzStR Hanke vertritt die Auffassung, dass der Antrag beschlossen werden kann und das Bezirksamt dann eine Vorlage fertigt. Eine bilinguale Kita kann nicht angeordnet werden, sondern es wächst aus der Gesellschaft und der Einrichtung heraus.

 

Bezv. Schneider zieht den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zurück. Die Nachteile einer bilingualen Kita sieht sie persönlich, nicht bei allen, aber bei manchen. Das muss jedoch jeder für sich entscheiden und seine Vorteile oder Nachteile einer bilingualen Kita finden. Von daher ist es nicht zielführend, hier Ansichten über Nachteile vorzustellen. Hierzu müssen sich Eltern grundsätzlich informieren, so wie sie sich auch bei allen anderen Kitas informieren.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses empfehlen dem Integrationsausschuss bei 3 Stimmenthaltungen (1 Bezv. SPD, 2 Bgd.), den Antrag in der vorliegenden Fassung anzunehmen.


 
 

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