Auszug - Aktuelle Viertelstunde  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 22.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

BzStR Hanke spricht gegenüber der Vorsitzenden seinen Dank für die Haushaltsberatungen und die Erhöhung der Mittel für freie Träger aus.

 

BzStR Hanke bittet, zu gegebener Zeit über die Auswirkungen der Haushalts¬beschlüsse zu sprechen. Es ist bekannt, dass in 2015 ein Haushaltstitel der HzE benutzt wurde, um Wohltaten im Bezirk Spandau auf den Weg zu bringen und die Auswirkungen dessen müssen diskutiert werden, da ´dem Jugendamt bei wachsenden Fallzahlen und reduzierten Mitteln die Steuerung nicht gelingt.

 

Die Vorsitzende sagt zu, dies in der Sitzung des JHA am 24.11.2015 in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Herr Lorch fragt im Zusammenhang mit dem Haushalt nach der Steigerung der Fälle auch durch die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und der damit verbundenen Kosten bzw. ob diese im Haushalt eingestellt sind und woran man diese Mehrkosten erkennt.

 

Herr Sablotny führt aus: Die Jugendamtsleiter haben sich mit der Frage beschäftigt, denn derzeit ist im Haushalt nicht erkennbar, wie viel Geld für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von den Bezirken aufgewendet werden muss bzw. wird. Die Leistungen an Flüchtlinge sind Hilfen zur Erziehung wie alle anderen Hilfen zur Erziehung, werden im Haushalt auch genauso behandelt und sind bei den Ausgaben für Inobhutnahme oder Unterbringung nach § 34 etc. zu finden.

 

Es gibt das Bedürfnis, dies zu ändern und aus Sicht der Bezirke vor allen Dingen unter dem Gesichtspunkt, eine Basiskorrektur von 50 % bei den Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht akzeptieren zu können. Die Senatsfinanzverwaltung kann nicht argumentieren, dass hier nur zu 50 % basiskorrigiert werden kann, weil die Leistungen unbestreitbar zu erbringen sind und zunehmen. Diese Diskussion wird versucht zu führen, auch ohne dass es eine zahlenmäßige Erfassung im Haushalt gibt. Es gibt Zahlen, wie viele minderjährige Flüchtlinge in den Bezirken sind und aus diesen Zahlen heraus versucht man deutlich zu machen, dass an der Basiskorrektur etwas geändert werden muss. Man stößt in der Sofware des Landes Berlin allerdings an Grenzen. Es kann im Rahmen der für den Haushalt derzeit noch genutzten Software kein neuer Personenkreis definiert werden.

 

Auf die Frage der Bezv. Apel-Sielemann zur Stellenbesetzung Sozialoberinspektor/-in bzw. Sozialarbeiter/-in für die Betreuung von Flüchtlingsfamilien in Spandau berichtet Herr Sablony: Das Jugendamt hat diese Stelle nicht nur ausgeschrieben, sondern auch ein Stellenbesetzungsverfahren durchgeführt. Dieses Stellenbesetzungsverfahren ist bis heute nicht abgeschlossen. Der Bezirk wollte nicht argumentieren, es wäre kein geeigneter Bewerber gefunden worden, weil es bedeutet hätte, erneut ausschreiben und ein erneutes Stellenbesetzungsverfahren durchführen zu müssen. Es gab im ersten Durchlauf aus Sicht des Jugendamtes keinen geeigneten Kandidaten oder Kandidatin. Es wurden auch andere Stellenbesetzungsverfahren in anderen Zusammenhängen gemacht und im Rahmen dieser Ausschreibungen gibt es zurzeit vier Kandidaten/Kandidatinnen, die anhand ihrer schriftlichen Unterlagen gefragt wurden, ob sie auch an der anderen Stelle mit der Betreuung von Flüchtlingen interessiert wären. Es werden jetzt Bewerbergespräche durchgeführt und das Jugendamt hofft, in diesem Rahmen auch die andere Stelle besetzen zu können.

 

In einer weiteren Diskussion, an der sich BzStR Hanke, Herr Sablotny, die Bezv. Schneider, Gorski und Bgd. Lorch beteiligen, werden u. a. folgende Punkte angesprochen:

 

- Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden auf die Bezirke aufgeteilt nach einem Schlüssel, der eine halbwegs gleichmäßige Verteilung auf die Bezirke sicherstellt. Die stärkere Belastung gilt für Familien bzw. alleinstehende Erwachsene, die in den Notunterkünften und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Hier ist Spandau viel stärker belastet und auch dort können Hilfen zur Erziehung notwendig werden. Hier ist die Zuständigkeit ebenfalls über den Geburtenschlüssel geregelt, so dass es passieren kann, dass eine Anfrage eine in Spandau benötigte HzE in Steglitz-Zehlendorf beantwortet wird. Ausnahmen gibt es hier bei einem sehr dringlichen Bedarf und das zuständige Bezirksamt nicht erreichbar ist.

 

- Das Problem der Software existiert in allen Bezirken gleichermaßen, da es sich um eine Landessoftware handelt. Es gibt in diesem Zusammenhang Überlegungen und Gespräche. Die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft hat zugesichert, dass sie nach Lösungen suchen wird.

 

- Beschäftigungspositionen gehen auch über das Jahr 2016 hinaus und BzStR Hanke geht davon aus, dass diese nach 2016 regelfinanziert werden.

 

- Der Jugendhilfeausschuss sollte sich im nächsten Jahr, evtl. auch extern, über das Thema Integration SGB XII in das SGB VIII informieren - vom Leistungsgesetz zum Teilhabegesetz - Anspruch von Kindern, nicht mehr der Eltern, damit man zumindest parallel um diese Diskussion auch die Informationen hat.


Beschluss:

 


 
 

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