Auszug - Jugendberufsagentur in Spandau  

 
 
Außerordentliche gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.07.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:03 - 19:10 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

Die Vorsitzende des JHA erläutert den Wunsch des BzStR Hanke für diese gemeinsame Sitzung, um darüber zu sprechen, wie die Strukturen der freien Träger in Spandau in das Thema Jugendberufsagentur mit einbezogen werden sollen.

 

BzStR Hanke erwähnt, dass die Arbeitsgruppen sehr aktiv sind und die ersten Gespräche mit den Trägern geführt wurden.

 

Herr Sablottny erklärt zu den Rahmenbedingungen, dass zum 1. Oktober 2015 als einer der vier startenden Bezirke mit der Jugendberufsagentur gestartet werden soll. Mitte Oktober wird es voraussichtlich eine Eröffnungsveranstaltung geben und zurzeit wird davon ausgegangen, in Spandau zum 01.10.2015 auch startbereit zu sein. Garantiert werden kann dies jedoch nicht, weil derzeit noch die Mindeststandards der zuständigen Senatsverwaltung fehlen, die diese mit der Bundesagentur vereinbaren. In den bezirklichen Planungen ist man im Prozessablauf im Zeitrahmen, unter Umständen wird aber zum 1.10. noch nicht das volle Angebotsspektrum zur Verfügung stehen.

 

Herr Schütz berichtet aus der Arbeit der Projektgruppe, Lenkungsgruppe des Bezirks, in der der Bezirksbürgermeister, Mitarbeiter des Jugendamtes Spandau, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, die Schulaufsicht sowie die Bundesagentur vertreten sind. Diese Lenkungsgruppe trifft sich seit April d. J., inzwischen seit einigen Wochen im wöchentlichen Rhythmus. In erster Linie ging es um die Infrastruktur, die Räumlichkeiten im Wohlrabedamm, die bis zum 31.08.2015 fertiggestellt werden. Vom Bezirksamt werden 6 Räume angemietet mit der engen räumlichen Anbindung der Mitarbeiter des Jugendamtes, des Jobcenters und der Senatsverwaltung. Die Mindeststandards für die Projektnummer Empfang/Eingangszone liegen vor und man hat sich in der vergangenen Woche auf ein abgestimmtes Konzept geeinigt bezüglich der Empfangszone, Zuwege, Arbeitsverbindungen, Kommunikation, Bereitschaft und abgestimmte Öffnungszeiten.

 

Zu der Netzwerkanbindung gibt es einen Lösungsvorschlag. Die Bundesagentur für Arbeit und die Experten der IT-Stelle des Bezirks haben sich auf eine Lösung verständigt, die relativ kostengünstig ist. Für die Räumlichkeiten werden derzeit die Möbel bestellt und die IT-Ausstattung geregelt. Die Arbeitsatmosphäre in der Projektgruppe ist angenehm, wertschätzend und kooperativ. Von den über 50 Mitarbeitern in der Jugendberufsagentur sind lediglich 2 - 3 Mitarbeiter des Jugendamtes plus Schule. Schule war bisher, zumindest in der Projektgruppe, so gut wie nicht vertreten. Es wird vermutet, dass sich dies in der nächsten Woche ändern wird, weil der Schulbereich sehr wichtig ist und mit einbezogen werden sollte.

 

Zum Thema Fortbildung hat man sich aktuell darauf geeinigt, Anfang Oktober zunächst eine "kick off-Veranstaltung" durchzuführen. Hier soll auch überprüft werden, welcher Fortbildungsbedarf bei den Kollegen besteht.

 

Bei der Überprüfung, inwieweit die Infrastruktur, Büromöbel etc. kostenmäßig abgedeckt ist, wurde festgestellt, dass in den zur Verfügung gestellten Mitteln lediglich Personalmittel, Mittel für Coaching und Koordination enthalten sind. Büroausstattung, die nicht gerade preiswert ist, muss der Bezirk selbst aufbringen.

 

Die Stellenausschreibungen für die Stellen in der Jugendberufsagentur wurden vor drei Wochen auf den Weg gebracht, befristet für das Projekt bis 2020 mit E10 und A11, orientiert sich an dem von der Senatsverwaltung vorgegebenen Rahmen. Die Ausschreibung wurde jedoch bisher nicht ins Netz gestellt und öffentlich gemacht, weil die Personalwirtschaft noch die ein oder andere Frage hat. Hier wird es hoffentlich bis Anfang nächster Woche eine Lösung hinsichtlich der Bewertungsvermutung geben, damit ausgeschrieben wird und entsprechend Bewerbungen eingehen können.

 

Herr Sablotny erläutert zusammenfassend über das Projekt Jugendberufsagentur. Die Bundesagentur für Arbeit wurde im Land Berlin aktiv und man hat schnell den Zuspruch beim Senat gefunden. Dieser Prozess wurde für das Land Berlin sehr schnell unter Einbeziehung der Bezirke verwirklicht und es haben letztendlich alle Bezirke zugestimmt, Jugendberufsagenturen einzuführen, obwohl nicht alle Wünsche der Bezirke in Bezug auf die Jugendberufsagenturen im Rahmen der vorbereitenden Arbeitsgruppen erfüllt worden sind.

 

Das Ziel der Jugendberufsagentur ist, mit vereinten Kräften und Institutionen übergreifend Jugendliche/junge Menschen am Übergang von Schule zu Beruf besser zu erreichen und ihnen die Unterstützung zukommen lassen zu können, die sie jeweils brauchen und dafür die Leistungsansprüche der verschiedenen Gesetze im Land Berlin und bundesweit, insbesondere SGB II, SGB III und SGB VIII für den Bereich der Jugendhilfe, aber auch das Berliner Schulgesetz, abgestimmt zum Tragen kommen zu lassen.

 

Partner der Jugendberufsagentur sind die Bundesagentur, insbesondere mit der Berufsberatung, das Jobcenter mit seinem U25-Bereich, die Jugendhilfe im Bereich Jugendberufshilfe und der Bereich Schule. Vor Ort sitzen diese Bereiche u. U. ohne den Bereich Schule, denn das ist bisher ungeklärt, inwieweit dieser Bereich vor Ort am Wohlrabedamm präsent sein wird. Das Jobcenter wird mit seinem U25-Bereich vor Ort sein, ausgenommen ist die Leistungsstelle, da diese nicht spezifisch für den U25-Bereich aufgestellt ist, sondern für das gesamte Jobcenter arbeitet, sowie das Fallmanagement des Jobcenters. Für den Bereich des Fallmanagements gibt es eine Aussage, dass es im Laufe des Prozesses bereit ist zu prüfen, ob u. U. die Notwendigkeit besteht, einen Teilbereich des Fallmanagements auch im Wohlrabedamm anzusiedeln. Die Jugendberufsagentur ist von der Zielsetzung der Ort, an den sich alle jungen Menschen unter 25 Jahren und für den Bereich der Jugendberufshilfe (tendenziell auch unter 27 Jahren) mit ihren Problemen spezifisch Berufseinmündung bzw. Ausbildungsplatzsuche und Qualifizierungsbedarf in diesem Zusammenhang wenden können.

 

 

In einer Diskussion, an der sich BzStR Hanke, Herr Sablotny, die Bezv. Müller, Schunke, Höhne, Mross, Samhat und Frau Leymann beteiligen, werden u. a. folgende Punkte angesprochen:

 

- Der Standort an der Grenze zu Spandau ist nicht so zentral, wie man sich das gewünscht hätte, allerdings gibt es am Wohlrabedamm die Möglichkeiten, sich bei Bedarf erweitern zu können.

 

- Am Wohlrabedamm werden Vertreter der Oberstufenzentren Beratungsangebote anbieten.
Die Frage der Bezv. Müller, ob es bekannt ist, dass in den Berufsschulen bzw. OSZ das Personal schrittweise abgesenkt wird, weil eine Jugendberufsagentur eingerichtet wird, kann im Bezirk nicht beantwortet werden und müsste im Land Berlin gestellt werden. Bezv. Müller bezieht sich in ihrem Redebeitrag auf eine Mitteilung - zur Kenntnisnahme - aus dem Berliner Abgeordnetenhaus vom 26.03.2015 "Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen - Fachkräfte sichern"! - Drucksache 17/2188 -.

 

- Im Rahmen der Vorbereitung der Jugendberufsagentur gab es eine institutionsübergreifende Arbeitsgruppe, in der auch daran gearbeitet wurde festzustellen, welchen gemeinsamen Qualifikationshintergrund die Mitarbeiter haben müssten, die in der Jugendberufsagentur arbeiten. Herr Sablotny geht davon aus, dass Mindeststandards bzw. -kenntnisse aller Mitarbeiter für diesen Bereich vorliegen müssen. Er geht jedoch davon aus, dass es keine pädagogische Nachschulung geben kann, denn man ist nicht in der Lage, aus Mitarbeitern mit Verwaltungsausbildungen durch Fortbildungen sozialpädagogische Mitarbeiter zu machen. Die Stärke der Jugendberufsagentur kann darin liegen, dass verschiedene Berufsqualifikationen in einem Haus vorhanden sind.

 

- Es könnte passieren, dass das Jugendamt aus der Jugendberufsagentur heraus künftig wie bisher bei einer bestimmten Zielgruppe mit dem Fallmanagement in der Altonaer Straße in Kooperation treten muss, um sich mit ihnen abzustimmen. Das entspricht nicht dem Wunsch des Jugendamtes, sondern es wäre wünschenswert, wenn Mitarbeiter des Fallmanagements auch in der Zuständigkeit der Jugendberufsagentur wären, weil davon auszugehen ist, dass das Jugendamt eine große Schnittmenge zum Fallmanagement des Jobcenters hat.

 

- Die Arbeit des Jugendberatungshauses muss für die Arbeit der Jugendberufsagentur unbedingt erhalten bleiben und darf nicht verloren gehen. Ein Dissens in der Diskussion war, ob dies am Standort Hasenmark in der Form stattfinden kann. Sorge war, wenn die Leistung, die derzeit im Jugendberatungshaus im Hasenmark angeboten wird, herausgenommen wird, dass nicht genug verbleibt, um das Jugendberatungshaus Hasenmark zu erhalten. Diese Sorge konnte im Verlauf vieler Gespräche beigelegt werden, da es auch hier noch genug Arbeit für das Wohl der Jugendlichen mit einer Erweiterung und Umänderung der Angebotspalette gibt.

 

- Frau Leymann definiert die Kooperationsvereinbarung, in der letztendlich zunächst festgeschrieben ist, dass die jungen Menschen, die im Rahmen von voraussehbaren 2 Jahren nicht in die Ausbildung vermittelt werden können, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, in das Fallmanagement zurückgehen. Inwieweit dies in der Praxis ab Oktober verändert werden kann, muss abgewartet werden. Es gäbe Möglichkeiten, indem Teile des Fallmanagements verändert werden. Frau Leymann erläutert Überlegungen, die es dazu gibt. Eine Herausforderung wird es werden, die bestehenden Strukturen des seit 5 Jahren bestehenden Jugendberatungshauses sinnhaft mit den neuen zusammenzubringen.

 

- Herr Sablotny berichtet über die Inhalte der Gespräche mit freien Trägern, die bisher nur mit den Trägern stattfanden, die im Zusammenhang mit der Einführung mit der Jugendberufsagentur und im Zusammenhang mit "Jugend stärken im Quartier" stehen. Mit diesen Trägern wurden zunächst die Gedanken des Bezirksamtes zur Struktur Jugendberatungsagentur, Jugend stärken im Quartier und Jugendberatungshaus vorgestellt und werden in weiteren Gesprächsrunden besprochen. Der Bezirk erhält eine Jugendberufsagentur mit dem Anspruch, alle jungen Menschen sollen erreicht werden. Unter diesem Gesichtspunkt hat das Jugendamt seine Absicht vorgestellt, in der Jugendberufsagentur nicht nur das Jugendamt, sondern auch freie Träger vor Ort präsent zu haben.

Neben der Jugendberufsagentur soll das Jugendberatungshaus erhalten bleiben, zu nächst auch am jetzigen Standort. Allerdings soll die Arbeit im Jugendberatungshaus eingeschränkt werden, z. B. soll der Mitarbeiter des Jugendamtes künftig in der Jugendberufsagentur tätig sein. Unbedingtes Muss des Jugendberatungshauses sind die Leistungen nach § 16 a des SGB II, d. h. Schuldnerberatung, Suchtberatung etc., für die der kommunale Träger der Sozialhilfe zuständig ist. Weiterhin könnte die Sozialberatung auch weiter im Jugendberatungshaus erbracht werden.

Für den Bereich Schule soll versucht werden, stärker an Schule präsent zu sein. Damit will man dem Inhalt der Kooperationsvereinbarung, die das Bezirksamt mit den Schulleitern mehrerer Schulen geschlossen hat, mit dem Programm Jugend stärken im Quartier, gerecht werden. Es gibt hier einen Programmbaustein, der beinhaltet Clearing-Aufträge bei jungen Menschen mit Schulschwierigkeiten und beinhaltet die Arbeit, Reintegration in den schulischen Betrieb herzustellen. Zielgruppe sind hier weniger die letzten Schulklassen als die ersten Schulklassen der weiterführenden Schulen.

 

Nach kurzer Diskussion über das künftige Diskussionsverfahren zur Jugendberufsagentur, an der sich Herr Sablotny, die Bezv. Mross, Heck und Höhne beteiligen, stellt die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses fest, dass die Protokolle der geführten Gesprächsrunden sowie wichtige Mitteilungen, wie von Herrn Sablotny zugesagt, über das BVV-Büro weitergeleitet werden. Bezv. Heck schlägt vor, eine erneute gemeinsame Sitzung des JHA mit dem Ausschuss für Bildung und Kultur für das Frühjahr 2016 zu planen.


 
 

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