Auszug - 2016-0029 Zugang zum Friedhof Sakrower Landstraße 11 in öffentliches Straßenland umwandeln  

 
 
Außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 4.10
Gremium: Bauen und Verkehr Beschlussart: überwiesen
Datum: Di, 30.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:08 - 20:48 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

Frau Lange, Vorsitzende der ev. Kirchengemeinde Kladow, trägt das Bürgeranliegen vor. Die Kirchengemeinde bewirtschaftet den Friedhof in Kladow seit über 60 Jahren, nachdem der Friedhof der Kirchengemeinde vom Bezirksamt Spandau übereignet wurde mit dem immer vorhandenen Zugang zum Friedhof. Vor einigen Jahren wurde die Sakrower Landstraße neu gestaltet und man kann den Eingang des Friedhofes entlang eines Fußgängerweges erreichen. Der mündet in einen großen Parkplatz, der von allein Geschäftsleuten und deren Kunden benutzt wird. Es ist alles schön gestaltet und die Kirchengemeinde hat sich gewundert, warum der Zugang zum Friedhof selbst nicht gemacht wurde. Die Kirchengemeinde wusste 60 Jahre lang überhaupt nicht, dass dieser Friedhof eigentlich gar keinen Zugang hat.

 

Vor 1 ½ Jahren trat ein Mitarbeiter des Bezirksamtes an die Kirchengemeinde heran, dass die Kirchengemeinde einen privaten Mietvertrag abschließen solle, um den Zugang zum Friedhof, der vom BA übereignet wurde und von der Gemeinde gepflegt wird, zu gewährleisten und dies in gesamtschuldnerischer Haftung mit dem Geschäft. Derzeit gibt es neben dem Friedhof ein Gartenbedarfsgeschäft und es wurden Poller aufgestellt, so dass die Trauernden nach der Trauerfeier, wenn der Zug von der Kirche zum Friedhof stattfindet, kaum noch den Zugang zum Friedhof benutzen können. Die Kirchengemeinde kann nicht verstehen, warum privatrechtlich ein Zugang geschaffen werden soll, der 60 Jahre vorhanden war und nun nicht mehr.

 

BzStR Röding erklärt hierzu, er vermutet, dass es sich bei diesem Problem hier um den falschen Ausschuss handelt und die Stellungnahme dadurch offensichtlich nur halb richtig ist. Die Sanierung der Sakrower Landstraße konnte und durfte nur auf den öffentlich gewidmeten Flächen durchgeführt werden. Er ist davon ausgegangen, dass die gesamte Fläche des Gartenbedarfsgeschäftes vermietet ist. Es scheint aber so zu sein, dass eine kleinere Fläche noch vom Bezirksamt, vermutlich von der SE Facility Management, bewirtschaftet wird.

 

Frau Lange bestätigt die Annahme des Stadtrates Röding, der daraufhin erklärt, dass dieses Anliegen daher im Rahmen des Bürgerhaushaltes an die richtige Stelle im Bezirksamt weitergeleitet werden müsste, denn es wäre sinnvoll, wenn die SE Facility Management hierzu auch eine Stellungnahme abgibt. Dadurch wird evtl. eine andere Möglichkeit angeregt, dass man hier noch einmal ins Gespräch kommt und eine Lösung finden kann, die für die Kirchengemeinde akzeptabel ist.

 

Frau Lange erläutert die Problematik eines Vertrages, der bei Geschäftswechsel keine Gültigkeit mehr hat und man wieder dem gleichen Problem ausgesetzt ist. Die Fläche gehört dem Bezirksamt und es ist nicht zu verstehen, warum diese kleine Fläche nicht umgewidmet werden kann.

 

BzStR Röding erklärt hierzu, dass hier eine vernünftige Vereinbarung gefunden werden muss. Es gibt viele Grundstücke die über eine private Zuwegung an das öffentliche Straßenland angebunden sind. In diesem Fall ist es etwas Besonderes, weil die Fläche im Eigentum des Bezirkes ist, daher braucht man aus seiner Sicht keine Widmung der Fläche, die kompliziert ist und für die es keine Gründe gibt. Man benötigt eine Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt und der Kirchengemeinde. Das Problem wird intern weitergeben werden müssen zu einer Stellungnahme an die richtigen Stellen.

 

Der Vorsitzende stellt nach den Ausführungen der Bezv. Harju, die darauf aufmerksam macht, das der Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen am 15.07.2015 tagt, fest, dass der Ausschuss für Bauen und Verkehr dieses Bürgeranliegen aus dem Bürgerhaushalt zuständigkeitshalber an den Ausschuss für ZSW überweist und erklärt Frau Lange, dass sie zur Sitzung des Ausschusses für ZSW nochmals gesondert eingeladen würde.


 
 

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