Auszug - Information und Stellungnahme des Bezirksamtes zur Neufassung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 02.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 17:48 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

In Beantwortung der Nachfrage der Bezv. Harju erläutert BzStR Röding, die Rechtskontrolle ist nicht gänzlich abgeschafft worden. Sie ist für die Vorhaben nicht mehr vorgesehen, die gesamtstädtische Belange nicht beeinträchtigen. Seitens des Bezirksamtes wird dies für eine Verbesserung gehalten, zumal die Rechtssicherheit nicht verringert wird.

Eine weitere Veränderung ist, die Rechtskontrolle wird künftig nicht mehr nach der Beschlussfassung der BVV durchgeführt, sondern davor. Dadurch wird vermieden, dass für einen Bebauungsplan nach der Rechtskontrolle ein erneuter Festsetzungsbeschluss durch die BVV herbeigeführt werden muss, was in der Vergangenheit eine Verzögerung von zwei bis vier Monaten verursachte.

Die Eingriffsmöglichkeiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gab es schon immer, so auch bei Vorhaben mit besonderer städtebaulicher Bedeutung. Das heißt, vom Prinzip ist man nicht an die Anzahl der Wohneinheiten gebunden.

 

Zu den weiteren Fragen der Bezv. Bayer und Harju führt BzStR Röding aus, eine erste Rechtsprüfung wird grundsätzlich im Bezirk durchgeführt. Das AGBauGB sagt aus, in bestimmten Fällen kann auf die Rechtsprüfung der bezirklichen Prüfung verzichtet werden.

Da ein Bebauungsplan bis zur Festsetzung diverse Instanzen durchläuft, in denen eine Prüfung stattfindet, besteht eine höchstmögliche Rechtssicherheit; eine 100 %ige ist nicht erreichbar.

 

Der Ausschuss kommt überein, die Berichterstattung über die Arbeit der "AG Stabile Kieze" sowie die Thematik "Städtebauliche Verträge" in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen.

 

In Vorbereitung auf die Beratung zu den städtebaulichen Verträgen, wird das Bezirksamt den Ausschussmitgliedern vorab ein mit dem Rechtsamt abgestimmtes Muster zukommen lassen. BzStR Röding bittet, eventuelle Fragen frühzeitig (vor der Sitzung) an ihn zu übergeben, um die Beantwortung vorbereiten zu können.


 
 

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