Auszug - Fragen an die BVG (Behandlung - vereinbarungsgemäß - vorbehaltlich, Freigabe durch den Vorstand des Ausschusses)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 4.1
Gremium: Bauen und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 17.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:32 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Freitag beantwortet die ihm zugeleiteten Fragen der Fraktion der GAL u. a. wie folgt:

 

Zu 1. Mitnahme von Rollstuhlfahrer/-innen in Bussen

 

a)      Beschreiben Sie uns bitte, wie die Unterrichtung/Schulung der Fahrer/-innen der BVG-Busse in Zusammenhang mit der Beförderung von Menschen mit einer Behinderung aussieht.

Antwort:

Das Fahrpersonal wird sehr intensiv geschult, gerade hinsichtlich zum Thema Beförderung von Menschen mit Behinderung. Die BVG hat eigens dazu einen Ausbildungsfilm erstellt, für den sie auch mehrfach ausgezeichnet wurde. Dies bekräftigt die BVG, in der Art und Weise richtig auszubilden. Ansonsten wird das Personal regelmäßig nachgeschult, wenn sich Veränderungen ergeben bzw. technische Einflüsse bestehen, die eine Nachschulung notwendig machen.

 

b)     Es werden immer wieder Beschwerden an uns herangetragen, dass sich Busfahrer/-innen weigern, große Rollstühle mitzunehmen bzw. nicht andere Fahrgäste bitten, den für Rollstuhlfahrer/-innen vorgesehenen Platz frei zu machen. Von solchen und ähnlichen Beschwerden erhalten wir Kenntnis. Zum Beispiel wird bei sehr vollen Bussen die Vordertür geöffnet, damit Läufer noch zusteigen können, aber die/der Rollstuhlfahrer/-in, obwohl sie/er signalisiert, dass sie/er mit möchte, stehen gelassen, obwohl keine Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle den vorgesehenen Platz belegen.

Antwort:

Das ist eine schöne Frage, denn Rollstuhl ist nicht gleich Rollstuhl. Es gibt Rollstühle, die Muskelkraft bewegt werden und es gibt elektrische Rollstühle, die mit einem Joystick gesteuert werden. Außerdem gibt es noch aufgerüstete Rollstühle mit Versicherungskennzeichen, die, wenn sie möchten, schneller als 20 km/h fahren können. Alle diese Rollstühle können von der BVG bis zu einem Gesamtgewicht bis zu 350 kg befördert werden. Gesetzlich verpflichtend sind allerdings nur 300 kg, die BVG hat sich allerdings technisch so aufgestellt, dass auch 350 kg befördert werden können.

Außerdem gibt es sog. Scooter und E-Mobile. Die erkennt man daran, dass sie eine Lenkstange haben. Diese werden von vielen Verkehrsbetrieben in Deutschland überhaupt nicht befördert. Diese Rollstühle haben einen konstruktiven Nachteil, denn sie sind erheblich schlechter zu rangieren. Deswegen kann solch ein Rollstuhl in der Konsequenz häufig nicht die Position richtig einnehmen wie er es müsste und kann nicht richtig gesichert werden. Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass er sich während der Fahrt nicht selbstständig macht und anderen Leuten über die Füße fährt und/oder den Durchgang frei lässt, so dass die Sicherheit gewährleistet ist wie es die Beförderungsbedingungen vorschreiben. Daraus folgt, dass diese Rollstühle nicht gerne vom Fahrpersonal mitgenommen werden, besonders, wenn der Bus ohnehin schon sehr voll ist. Außerdem kommt es durch diese Rollstühle und die schlechte Manövrierfähigkeit zu Beschädigungen im Fahrzeug und dazu, dass andere Fahrgäste angefahren werden.

Für diese Art von Rollstühlen muss das Fahrpersonal daher selbst entscheiden, ob die "Geräte" befördert werden oder nicht, weil die Fahrer/-innen letztendlich für die Sicherheit im Fahrzeug verantwortlich sind.

Ansonsten gilt aber, in sich in Einzelfälllen immer an die Beschwerdestelle der BVG zu wenden und den konkreten Fall mit Ort und Uhrzeit zu melden. Es wird jedem Vorgang nachgegangen und entweder mit dem Personal gesprochen bzw. bei weiteren Bestellungen technische Veränderungen vorgenommen. Die Rollstühle werden immer größer und brauchen immer mehr Platz.

Für Jedermann stehen auch kostenfrei Mobilitätstrainings der BVG zur Verfügung.

 

c)      In den neuen Bussen ist die vorhandene Rampe schwerer als die alte Rampe. Welche Erleichterungen gibt es oder soll es für die Fahrer/-innen geben, damit sie die Rampe problemlos bewegen können?

Die neuen Rampen sind etwas größer als die alten Rampen. Es wurden bereits andere Hebel für die Bedienung angeschafft.

 

Herr Freitag beantwortet die Fragen der Bezv. Müller und Bgd. Diesterhöft nach Einzelheiten.

 

Zu 2. Verspätungen der Linie 123

 

a)     Wie viel Verspätung hat die Linie 123 im Durchschnitt?

b)     Liegen die Verspätungen über dem Normalen im Vergleich zu anderen Buslinien und welche Begründungen gibt es für die Verspätungen auf der Linie 123?

c)      Welche Maßnahmen unternimmt die BVG, dagegen zu wirken?

Die Linie 123 ist eine sehr schwierige Linie. Sie fährt von Mitte vom Robert-Koch-Platz bis nach Charlottenburg in die Mäckeritzwiesen im 10- und 20-Minuten-Takt.

Zur Beantwortung der Frage hat Herr Freitag 197.000 Datensätze durchrechnen lassen, die GPS-generiert sind. Demnach gibt es keine früheren Busse, Verspätungen von 11,38 % und pünktlich waren 88,62 %. Die Qualitätssicherungsgröße für die BVG im Busverkehr liegt bei 84 % und damit bewegt sich die Linie im Rahmen der Vorgaben. Natürlich ist die BVG bestrebt, auch die Rate dieser noch vorhandenen, immer ärgerlichen Verspätungen so gering wie möglich zu halten. Geschuldet sind die Verspätungen aktuell durch mehrere Ursachen, die außerhalb von Spandau liegen, u. a. der Bereich Goerdelerdamm, Jakob-Kaiser-Platz, Weltlingerbrücke, im Bereich Alt-Moabit wird gern in 2. Spur oder Haltestellenbereich geparkt und vor allen Dingen die Situation rund um den Hauptbahnhof. Allerdings hofft man hier, dass sich die Situation zum Ende der Baumaßnahmen entspannt. Mittelfristig wird versucht, hier laufen derzeit Berechnungen, den Takt des Busses etwas zu verdichten.

 

Herr Freitag beantwortet die Fragen der Bezv. Müller und Bgd. Diesterhöft nach Einzelheiten

 

BzStR Röding berichtet, dass das Bezirksamt vor einem Jahr zusammen mit dem bezirklichen Behindertenbeauftragten die Initiative auch bei der BVG für mehr Barrierefreiheit gestartet und Anträge gestellt hat. Die Stadtentwicklungssenatorin hatte dies jedoch nicht mit aufgenommen. Diese Angelegenheiten sollten neu initiiert werden. Die Ingenieure bei der BVG sollten hier intensive Betrachtungen vornehmen, weil es Teil der Umgestaltung des Rathausvorplatzes im Rahmen des Städtebauförderprogramms städtebaulicher Denkmalschutz für die Altstadt sein könnte.


Beschluss:

 


 
 

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