Auszug - Steg im Maselakepark auch für Rollstühle zugänglich machen (Antrag der Fraktion der GAL vom 10.11.2014) - überwiesen in der 37. BVV am 19.11.2014  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung
TOP: Ö 4
Gremium: Natur-, Umweltschutz und Grünplanung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 17.12.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:20 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1276/XIX Steg im Maselakepark auch für Rollstühle zugänglich machen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALNatur-, Umweltschutz und Grünplanung
Verfasser:L a u b s c h 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Harju begründet den Antrag, dass aufgrund der Stufe am Ende des Steges Rollstühle und Rollatoren nicht gefahrenlos den Steg runterfahren können.

 

Bgd. Semotam äußert leichte Bedenken, da die Rampen auch dazu einladen, dass diese mit Skateboards, Rollschuhen oder Fahrrädern befahren werden könnten. Dabei besteht Rutschgefahr bei Nässe und somit das Unfallrisiko ins Wasser zu fallen. Im Sommer wird diese Plattform von Kindern sehr gut angenommen. Sollten ohne diese Hindernisse die Rampen benutzt werden, könnten spielende Kinder unfreiwillig im Wasser landen. Die Frage ist, ob nicht die Sicherheit der Kinder, der Radfahrer usw. höher zu bewerten ist, als die Barrierefreiheit auf der Holzplattform.

 

Bgd. Gröger möchte wissen, ob überhaupt gewährleistet ist, dass die Rollstühle, aufgrund ihrer Schwere keinen Defekt an der Brücke verursachen oder einbrechen können.

 

Auf die Nachfrage des Bezv. Liedtke, ob es für das Bezirksamt, was die Berollbarkeit betrifft, irgendwelche Aspekte gab, vor allem im Moment der Übergabe von der Wasserstadt GmbH ins Fachvermögen des Bezirks, antwortet BzStR Machulik, dass hier weder ein baulicher Mangel noch ein Planungsfehler vorliegt. Für die Gestaltung der Gesamtanlage wurde ein sehr hoch dotierter Architekturpreis vergeben. Der Architekt hat sich dabei etwas gedacht, warum dort diese Berollung nicht möglich sein soll. Eine Berollung könnte eine extreme Gefahr für einen Rollstuhlfahrer darstellen. Aus Sicht des Amtes ist es nicht angedacht und auch nicht erforderlich eine Berollung herzustellen. Es wird nicht gewünscht, dass Behinderte bzw. mobilitätseingeschränkte Menschen dort aus Versehen ins Wasser fallen.

Baulich würde eine Berollung nicht dazu führen, dass der Steg einbrechen würde.

Sollten noch weitere Fragen bestehen, insbesondere die Fragestellung von Bezv. Liedtke, würde Herr Pasch weitere Ausführungen machen.

 

Bezv. Liedtke erklärt in der weiteren Erörterung, an der sich BzStR Machulik und die Bezv. Harju beteiligen, dass die Fraktion der SPD, aufgrund der Ausführungen des Bezirksstadtrates und wenn es keine neuen Argumente gibt, den Antrag ablehnen wird.

 

Der Antrag wird mit 2 Gegenstimmen (Bezv. der Fraktion der GAL) abgelehnt.


 
 

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