Auszug - Stellplatzmarkierung in der Wilhelmstadt (Antrag der Fraktion der CDU vom 10.11.2014) - überwiesen in der 37. BVV am 19.11.2014
Bezv. Windolf begründet den Antrag der Fraktion der CDU.
Im Namen der Fraktion der SPD beantragt Bezv. Bittroff die Vertagung, da derzeit Untersuchungen zu den Geschäftsstraßen, u. a. auch zur Verkehrsanbindung, durchgeführt werden.
In Beantwortung der Nachfrage des Bezv. Paolini erläutert BzStR Machulik, dass gekennzeichnete Parkflächen bindend sind. Bei Missachtung erfolgt eine Ahndung. Aufgrund der Witterungslage ist die Stellplatzmarkierung zurzeit nicht möglich.
Zu der Frage des Bezv. Bayer führt BzStR Machulik aus, in dem zur Rede stehenden Bereich ist das Parken ausschließlich für Pkw zulässig. Ein Mitarbeiter hat vor Ort eine Parkfläche von 5 m zuzüglich eines Überstandes von 70 cm (Gehweg) gemessen. Es ist möglich, Parkflächen im 60° Winkel anzuordnen.
Der Ausschuss kommt einstimmig überein, den Antrag zu vertagen. |
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