Auszug - Grundsatz der "Beratung und Hilfe aus einer Hand" auch bei der Jugendberufsagentur einhalten (Antrag der Fraktion der GAL vom 08.09.2014) - überwiesen in der 35. BVV am 17.09.2014
Bezv. Höhne weist auf die Begründung des Antrages hin und bemängelt nochmals, dass die Leistungsstelle nicht mit in die Jugendberufsagentur angesiedelt werden soll. Dadurch entstehen unnötig lange Wege.
Auf die Nachfrage des Bezv. Meißner, A., warum das Jobcenter nicht gewährleisten kann, was in dem Antrag gewünscht wird, antwortet BzBm Kleebank, dass die innere Organisation der Arbeit des Jobcenter nicht die Angelegenheit der Trägerversammlung ist. Die Trägerversammlung hat nur begrenzt Möglichkeiten einzuwirken. Wenn der Antrag heute so beschlossen wird, kann das nur als Anregung weitergereicht werden.
Die Mitglieder des Ausschusses beschließen einstimmig die Annahme des Antrages. |
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