Auszug - Grundsatz der "Beratung und Hilfe aus einer Hand" auch bei der Jugendberufsagentur einhalten (Antrag der Fraktion der GAL vom 08.09.2014) - überwiesen in der 35. BVV am 17.09.2014  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
TOP: Ö 4
Gremium: Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 10.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:03 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1189/XIX Grundsatz der "Beratung und Hilfe aus einer Hand" auch bei der Jugendberufsagentur einhalten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Höhne weist auf die Begründung des Antrages hin und bemängelt nochmals, dass die Leistungsstelle nicht mit in die Jugendberufsagentur angesiedelt werden soll. Dadurch entstehen unnötig lange Wege.

 

Auf die Nachfrage des Bezv. Meißner, A., warum das Jobcenter nicht gewährleisten kann, was in dem Antrag gewünscht wird, antwortet BzBm Kleebank, dass die innere Organisation der Arbeit des Jobcenter nicht die Angelegenheit der Trägerversammlung ist. Die Trägerversammlung hat nur begrenzt Möglichkeiten einzuwirken. Wenn der Antrag heute so beschlossen wird, kann das nur als Anregung weitergereicht werden.

 

Die Mitglieder des Ausschusses beschließen einstimmig die Annahme des Antrages.


 
 

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