Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 4
Gremium: Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 05.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:35 - 18:55 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

BzStR Bewig teilt mit, dass letzte Woche, organisiert von der Beauftragten für Frauen und Gleichstellung Frau Ahonen, eine Brustkrebsveranstaltung im Bürgersaal stattfand. Es gibt die Überlegung, ob ein Folgetermin durchgeführt wird.

 

Ferner teilt BzStR Bewig mit, dass der Kinderarzt Herr Dr. Tetzner verstorben ist.

 

Frau Dipl.-Med. Widders führt aus, dass in einer Asyleinrichtung neben einem bestätigten Masernfall ein Masernverdachtsfall bekannt ist.

In einer weiteren Asyleinrichtung, die in den letzten Monaten in Spandau am Rohrdamm 22 hinzugekommen ist und in der ca. 300 Personen untergebracht sind, liegt eine Masernmeldung vor sowie zwei weitere Masernverdachtsfälle.

Maßnahmen des Gesundheitsamtes wurden ausgesprochen für den Waldschluchtpfad und für den Rohrdamm. Das heißt, es wird keine Quarantäne verhängt, aber es dürfen keine neuen Leute in die Einrichtung verbracht werden.

Mit einem ganz hohen logistischen Aufwand wurden am 04.11., 124 Menschen und am 05.11., knapp 50 Menschen geimpft.

 

Auf die Nachfrage des Bezv. Paolini, ob das Verfahren, dass Kinder von Asylbewerbern nur nach erfolgter ärztlicher Untersuchung, vor allem nach TBC-Test beschult werden, unverändert beibehalten wird, antwortet BzStR Bewig, dass es eine Veränderung gibt. Aber es bleibt grundsätzlich dabei, dass weiter sichergestellt wird, dass es zu keinem Schulbesuch kommt, bevor eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat.

Frau Dipl.-Med. Widders ergänzt, dass im Oktober und November des vergangenen Jahres der Handlungsbedarf nach Infektionsschutzgesetz bestand, eine Festlegung zu treffen, dass die Kinder erst den ersten Tag in die Schule dürfen, wenn sie schulärztlich untersucht sind und in der Tuberkuloseberatungsstelle waren. Zu dem Zeitpunkt war die Aussage von den Kinderärzten, dass sie in der Lage sind innerhalb von 3-4 Wochen die Kinder zu untersuchen und von der Tuberkuloseberatungsstelle die Aussage, dass es ungefähr auch 3-4 Wochen dauern würde, um einen Termin geben zu können. Insofern gab es die Verfügung, dass sowohl die Tuberkuloseberatungsstelle aufgesucht und die schulärztliche Untersuchung erfolgt sein musste, bevor das Kind überhaupt den ersten Tag in die Schule kommt.

Inzwischen hat sich die Situation verändert. Durch den hohen Zustrom von Migranten ist die Tuberkuloseberatungsstelle momentan rettungslos überfordert und die Wartezeiten betragen jetzt 3-4 Monate. Daraufhin wurden die Regularien in Spandau geändert. Es findet unverändert, die schulärztliche Untersuchung vorher statt und die Kinderärzte machen eine ausführliche Anamnese, sehen sich das Kind klinisch sehr genau an und treffen eine Entscheidung, ob das Kind in die Schule gehen kann oder nicht. Gibt es einen Anhalt, dass eine ansteckungsfähige, offene Tuberkulose möglicherweise vorliegen könnte, wird forciert darauf gedrungen, dass das Kind baldmöglichst vorgestellt wird. Die anderen Kinder, bei denen das Risiko nicht gesehen wird, werden 3-4 Monate warten müssen. Die Kinder können dann aber nach erfolgter schulärztlicher Untersuchung in die Schule gehen und können im Nachgang in der Tuberkuloseberatungsstelle vorgestellt werden.

 

An der weiteren Erörterung beteiligen sich BzStR Bewig, die Bezv. Höhne, Schiller und Herr Trautmann. Die Nachfragen werden von Frau Dipl.-Med. Widders beantwortet.


 
 

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