Auszug - Bebauungsplan 5-39 für die Grundstücke Götelstraße 76/110 A, Betckestraße 13, eine Teilfläche des Grundstücks Götelstraße 70, eine Teilfläche der Alten Havel sowie eine Teilfläche der Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Wilhelmstadt - Information über die Beanstandung des Bebauungsplans  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 02.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 17:40 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Herr Marten führt aus, der Bebauungsplan 5-39 wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 26.03.2014 zur Rechtsprüfung angezeigt. Der Rücklauf enthielt zwei Beanstandungen.

 

  • Eine bezieht sich auf Haushaltsauswirkungen, die der Bebauungsplan auslöst. In diesem Zusammenhang wird auch die Abwägung zum Eingriff ins Eigentum kritisiert. Die acht Meter breite Parkanlage stellt eine fremdnützige Festsetzung von Privateigentum dar. Die Senatsverwaltung geht davon aus, dass die Auswirkungen auf den Haushalt nicht ausreichend gewürdigt werden.
    Das Stadtplanungsamt hat an mehreren Stellen Ausführungen dazu getätigt. Es wurde darauf hingewiesen, dass es sich um ein Sanierungsgebiet handelt und aus diesem Grund Sanierungsmittel zum Ankauf vorhanden sind.
    Da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dennoch die Belange für nicht ausreichend abgewogen befindet, wurde die Begründung nochmals vertieft.
     
  • Die zweite Beanstandung wird als so genannte "Konjunktiv-Beanstandung" angesehen, da ihr eine Mutmaßung seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zugrunde liegt.
    Zum besseren Verständnis erläutert Herr Marten, es besteht eine Straßen- und Baufluchtlinie von 1897. Die Senatsverwaltung befürchtet, dass durch die Festsetzung einer neuen Straßenbegrenzungslinie möglicherweise Baumasken entstehen könnten.
    Eine Baumaske ist eine Fläche fremden Eigentums, die vor einem Grundstück liegt. Sie entsteht, wenn beispielsweise eine Grundstück verkauft und keine Baulast eingetragen wird oder, wie im vorliegenden Fall, durch Veränderung der Straßenbegrenzungslinie.

    Aufgrund dieser Beanstandung hat das Bezirksamt den Verlauf der Eigentumsgrenze erneut in Augenschein genommen. Dabei wurde eine Baumaske festgestellt. Da die Fläche dem Land Berlin gehört, war es unproblematisch, eine Baulast einzutragen.

 

Abschließend wird angemerkt, dass beide Beanstandungen durch Tätigwerden des Bezirksamtes als gegenstandslos angesehen werden können.

Der Bebauungsplan ist der BVV erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Ausschuss nimmt die Information einmütig zustimmend zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan 5-39 (91 KB)    

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen