Auszug - Bebauungsplan 5-87 für das Gelände des ehemaligen Kraftwerks Oberhavel zwischen Niederneuendorfer Allee, Papenberger Weg, Berliner Forst Spandau (Jagen11), Havel und Rustweg sowie für den Papenberger Weg, eine Teilfläche nördlich des Papenberger Weges und eine Teilfläche der Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Hakenfelde - Information über die Änderung und Teilung des Geltungs- bereichs des Bebauungsplans 5-87 in zwei Teilbereiche - Information über die Fortführung des Verfahrens mit den Bebauungsplänen 5-87a und 5-87b  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 01.07.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:08 - 17:55 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Herr Schulte erläutert, dass dieser Bebauungsplan dem Ausschuss bekannt ist, da bereits ein städtebauliches Konzept vorgestellt und abgestimmt wurde. Die Hinweise und Anregungen aus dem Ausschuss sind in die Planung eingeflossen. Der Bebauungsplan wurde aufgestellt und befindet sich zurzeit in der Vorbereitung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Im Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung sind seitens öffentlicher Behörden und Dienststellen Belange genannt worden, die zu einer Änderung bzw. Umorganisation im Planbild führen.

 

Im unmittelbaren Nahbereich des festzusetzenden allgemeinen Wohngebietes befinden sich zwei Umspannwerke. Diese wurden im Vorfeld der Trägerbeteiligung immissionsschutzrechtlich untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass insbesondere von einem Umspannwerk Immissionsüberschreitungen von bis zu 8 Dezibel in den Nachtstunden zu erwarten wären. Die Gutachter haben zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse drei Möglichkeiten zur Einhaltung der Immissionsschutzrichtwerte aufgezeigt:

 

  1. Erstellung einer absorbierenden Schallschutzwand
    Diese müsste eine Höhe von 9 Metern und eine Länge von 70 Metern haben.
     
  2. Schallisolierung der Energieübertragungsleitungen
     
  3. Entkoppelung der Kühlerzuleitungen

 

Die erste Maßnahme ist aus städtebaulicher Sicht nicht wünschenswert. Daher bevorzugt das Stadtplanungsamt eher eine der beiden anderen Möglichkeiten.

Jedoch besteht das Problem, dass die Gutachter keine Wirkungsprognose abgeben können. Dies bedeutet, eine Maßnahme müsste realisiert und anschließend eine Messung durchgeführt werden.

Da sowohl der Investor als auch der Bezirk an dem Ziel der Schaffung von Wohnbauflächen festhalten, hat sich der Investor bereiterklärt, sich dieser Herausforderung zu stellen.

Das zieht aber eine zeitliche Verzögerung von sechs bis neun Monaten nach sich.

 

Da die Planungsziele als solche klar sind und im Vorfeld mit vielen Behörden und Dienststellen öffentliche Belange, insbesondere aus dem Bereich Natur- und Artenschutz, diskutiert wurden, schlägt das Stadtplanungsamt die Teilung des Bebauungsplanes vor.

Hierbei wird der nördliche Bereich (B-Plan 5-87b) abgetrennt und im Immissionsverfahren weiter bearbeitet.

Der südliche Bereich (B-Plan 5-87a), der nachweislich von dem Immissionsschutzproblem nicht betroffen ist, kann im Verfahren weitergeführt werden. Der nächste Schritt für diesen Bebauungsplan ist die Trägerbeteiligung, in der die Fachdienststellen ihre schriftlichen Stellungnahmen abgeben sowie ihre Hinweise und Anregungen einbringen können. Diese kann voraussichtlich im August 2014 eingeleitet werden.

 

Herr Schulte bittet den Ausschuss um seine Zustimmung zum geteilten Planverfahren.

 

Die Detailfragen der Bezv. Harju, Bayer und Domer werden von BzStR Röding und Herrn Schulte beantwortet.

 

Die Mitglieder des Ausschusses sprechen sich einstimmig für die Teilung des Bebauungsplanes 5-87 aus und nehmen die Informationen zustimmend zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bebauungsplan 5-87 (97 KB)    

 
 

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