Auszug - Soziale Wohnhilfe - angemeldet durch die Fraktion der GAL  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 2
Gremium: Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 18.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:56 Anlass: Fraktionssitzung
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

 

Nachdem Bezv. Höhne zuerst das Bezirksamt, um die Ausführung des Themas bittet, erklärt BzStR Bewig einleitend, dass neben Herrn Fischer an der heutigen Sitzung Frau Kafka (Fachbereichsleiterin) und Frau Schumann (Fachstellenleiterin) teilnehmen und führt aus, dass das vorrangige Ziel der Fachgruppe ist, Menschen vor drohender Wohnungslosigkeit zu schützen bzw. Menschen, die wohnungslos sind, ein Obdach zu organisieren und dabei zu helfen. Hierbei liegt der Schwerpunkt zu Beginn immer auf die persönliche Hilfe. Später wird es aber auch zu Geld und Sachleistungen kommen.

 

Frau Kafka führt aus, dass die offizielle Bezeichnung, Fachstelle für Wohnungslosenhilfe, Wohnungsnotfälle sowie Geschütztes Marktsegment lautet. Der Ausdruck kommt aus dem Fachstellenkonzept, das im Jahr 2013 vom Deutschen Verein nochmal aufgearbeitet und ursprünglich vom Deutschen Städtetag erstmalig Ende der achtziger Jahre erwähnt wurde.

In diesen Fachstellen werden alle Aufgaben im Zusammenhang mit drohender und bestehender Wohnungslosigkeit gebündelt und nicht auf verschiedene Stellen verteilt.

Die Fachstelle in Spandau besteht aus 7 Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, (davon 1 Langzeiterkrankung), 1 Sachbearbeiterin und 2 Mitarbeiterinnen und 1 Mitarbeiter, die Verwaltungstätigkeit übernehmen und sowohl die Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter als auch die Sachbearbeiterin unterstützten.

Die sozialpädagogische Beratung von Mietschuldnern ist ein Schwerpunkt der Fachstelle. Im Jahresdurchschnitt werden 470 Beratungen im Monat durchgeführt. Die Vorsprache der Personen erfolgt entweder, weil sie vom Jobcenter auf das Bestehen dieser Fachstelle hingewiesen oder weil sie von dieser Fachstelle eingeladen werden, insbesondere aufgrund von Mitteilungen des Amtsgerichts über anhängige Räumungsklagen oder Mitteilungen über Zwangsräumungen. Im Jahr 2013 lagen 817 Mitteilungen über Räumungsklagen und 560 Mitteilungen über bevorstehende Zwangsräumungen vor.

Ein weiterer Punkt ist die Beratung von Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, für die Maßnahmen nach § 67 in Betracht kommen könnten. Das ist nicht die reine Unterbringung in irgendeiner Obdachloseneinrichtung, sondern eine Wohnform mit Betreuung. Das kann betreutes Einzelwohnen oder betreutes Gruppenwohnen sein.

Ein Teilbereich, der allerdings nicht so viel Raum in Anspruch nimmt, ist die sozialpädagogische Beratung und Betreuung von Personen, die Leistung nach dem SGB II beziehen. Dies ist eine Aufgabe des kommunalen Trägers. Da sie aber oft einhergeht mit Mietschulden oder Ähnlichem, geht es in dem anderen Beratungsteam unter. Es finden durchschnittlich 83 reine Beratungen (SGB II) im Monat statt.

Ferner obliegt der Fachstelle die Entscheidung über Anträge auf Übernahme von Schulden bei Vermietern und Energieversorgungsunternehmen, allerdings nur für den Personenkreis, der nicht hilfebedürftigen. Insofern ist es auch, was die Entscheidung betrifft, verschwindend gering, weil für den Großteil dieser Anträge das Jobcenter zuständig ist. Da erfolgt zwar in der sozialen Wohnhilfe die Beratung, aber nicht die Entscheidung, ob eine Übernahme stattfinden wird oder nicht.

Zu der weiteren Aufgabe der Fachstelle gehört die Betreuung von Mieterinnen und Mietern im Geschützten Marktsegment. Im Jahr 2013 sind Spandauerinnen/Spandauer mit 128 Wohnungen im Geschützten Marktsegment versorgt worden.

Der letzte große Bereich ist die Unterbringung obdachloser Personen. Es kann zum Teil mit der Leistungsgewährung Grundsicherung Hilfe zum Lebensunterhalt einhergehen, wenn die Personen zu diesen entsprechenden Personenkreisen gehören. Die Unterbringung der Menschen, die vom Jobcenter betreut werden oder ggf. Hilfe benötigen, weil sie teilweise Selbstzahler sind, obliegt der Fachstelle. Die Unterbringungsverpflichtung der Kommune ergibt sich aus dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz.

Im Moment ist die Soziale Wohnhilfe Spandau für die Unterbringung von rund 400 obdachlosen Personen zuständig. Davon sind rund 300 Personen in "normalen" Einrichtungen der Obdachlosenhilfe/Wohnungslosenhilfe untergebracht. Ungefähr 100 Personen in Einrichtungen nach § 67 mit entsprechender begleitender Betreuung.

Die Unterbringung hat sich in den letzten Jahren verschärft, insbesondere für Personen mit psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen. Spezielle Einrichtungen gibt es fast gar nicht, so dass schon manche Personen auf Wartelisten stehen. Ansonsten ist es inzwischen häufig so, dass am selben Tag eine Unterbringung über die Berliner Unterbringungsleitstelle nicht mehr möglich ist. Das heißt, dass alle Plätze im gesamten Land Berlin ausgebucht sind und aus diesem Grund vorübergehend auf Hostels, Pensionen usw. ausgewichen werden muss.

Ein weiteres Problem ist die erheblich ansteigende Zahl von Asylsuchenden und Flüchtlingen, für die das LAGeSo ebenfalls Einrichtungen benötigt. Als Vergleich: Das LAGeSo hat im August 2012 insgesamt 3681 Menschen untergebracht. Im Januar 2014 waren es 8351.

 

In der nachfolgenden Erörterung, an der sich BzStR Bewig, die Bezv. Höhne, Müller und Bröckl beteiligen, werden die Nachfragen, insbesondere zur Unterbringung der Personen, von Frau Schumann, Frau Kafka und Herrn Fischer beantwortet.


 
 

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