Auszug - Abberufung eines stellvertretenden beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss
Die gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses von der Bezirksverordnetenversammlung als stellvertretendes beratendes Mitglied berufene Frau Linda Müller hat mit Schreiben vom 23.04.2014 mitgeteilt, dass sie die Berufung nicht annimmt. |
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