Auszug - Kriterien der Mähungen von Freiflächen - angemeldet durch die Fraktion der GAL
Herr Pasch erklärt anhand der Legende, den Mahdplan des Bullengraben-Grünzuges (s. Anlage) und ergänzt, dass dieses Papier in Zusammenarbeit mit dem Naturschutzverband NABU entwickelt wurde.
Bezv. Sonnenberg-Westeson stellt folgende Nachfragen:
Herr Pasch antwortet zu 1., dass die Flächen, die mehrmals im Jahr gemäht werden, der Erholungsnutzung dienen. Nach dem Grünanlagengesetz ist dadurch eine oftmalige Mahd zwingend erforderlich.
2., dass es aufgrund der verschiedenen Wertigkeiten Flächen gibt, die besonders zu behandeln sind und mit weniger Mahden auskommen müssen. Grundsätzlich werden überall Kompromisse gemacht.
3., dass Frau Hube über Jahrzehnte diese Mähkonzepte in aller Feinheit vorbereitet hat. Die Umsetzungsqualität ist schlechter geworden ist, weil einfach zu wenig Personal vorhanden ist, um diese Konzepte umsetzen zu können. Die vorliegende Arbeit hat über zwei Monate eine Praktikantin im letzten Jahr geleistet. Daneben, wenn man den Spektegrünzug sieht, ist genau explizit diese Abstimmung mit den Naturschutzverbänden verinnerlicht. Eine externe Kontrolle ist sehr wichtig. Herr Pasch ergänzt, um das Auszudehnen müssten mehr Geld und Personal sowie andere Maschinen vorhanden sein.
Bezv. Sonnenberg-Westeson, bittet darum, dass das Bezirksamt, falls es möglich ist, Werte und Daten aufliefert, um zu sehen in welchen Größenordnungen gedacht werden muss, um solche Konzepte im Bezirk weiterhin umsetzen zu können. |
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