Auszug - Antrag des Einzelverordneten (DIE LINKE) vom 21.10.2013 betr. "Kinderarmut" - überwiesen in der 25. BVV-Sitzung am 30.10.2013  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 28.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:08 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0851/XIX "Kinderarmut"
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einzelverord. (DIE LINKE)Jugendhilfeausschuss
Verfasser:M r o s s 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Mit Zustimmung des Ausschusses erhält Bezv

 

Mit Zustimmung des Ausschusses erhält Bezv. Großeholz das Rederecht.

 

Bezv. Großeholz erläutert die Zahlen, die aus der Beantwortung der Anfrage hervorgehen und begründet seinen daraus resultierenden Antrag. Er vertritt die Auffassung, dass im Bezirk etwas unternommen werden muss, um diesen 7.100 Kinder in der Bildung und kulturellen Teilhabe, in der Jugendfreizeitgestaltung und Sport, bei der Ernährung und Kleidung und das SGB XII hinaus zu helfen.

 

Bgd. Kroggel führt aus, dass man das Thema Kinderarmut unter zwei Aspekten behandeln kann, zum einen über die Fragestellung, wie es statistisch zu erfassen ist oder möglichst konkret, wo man Auswirkungen der Kinderarmut sieht. Die erste Fragestellung ist spannend, jedoch eine wissenschaftliche Diskussion, die hier nicht geleistet werden kann. Zahlen sind immer wichtig, aber für den Jugendhilfeausschuss ist die praktische Auswirkung wichtig. Hier kommt man an Schwierigkeiten, weil bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen wie das SGB II, SGB XII und viele andere nicht verändert werden.

 

Für Frage, wie man hier in Spandau tatsächlich die Auswirkungen für Kinder, die von Armut betroffen sind, wahrnimmt, ist der Antrag zu wenig. Da müsste man genauer benennen, was man im Rahmen der bezirklichen Möglichkeiten und begrenzten Mittel verbessern kann, ohne Bundesrecht zu brechen.

 

Bezv. Höhne erklärt, dass die Zielstellung des Antrages sicherlich jeder teilt, dem Antrag aber so, wie er vorliegt, nicht zugestimmt werden kann. Der Bezirk ist nicht in der Lage, alle von Armut bedrohten Kinder anderen Kindern gleichzustellen, denn hier müsste festgelegt werden, welche Kinder die anderen wären bzw. welche Vergleichsfamilien und Maßnahmen man nehmen sollte. An dieser Stelle kann nicht dafür gesorgt werden, dass dem Bedarf entsprechende Kleidung aus dem Jugendamt zur Verfügung gestellt wird. Dies ist rechtlich nicht möglich und nicht vorgesehen. Man kann darüber nachdenken, ob der Hartz IV-Satz diesbezüglich angehoben werden müsste und was in einen Aktionsplan hineingehören würde. Dazu sollte man auch klären, was der Bezirk überhaupt macht. Die meisten Maßnahmen, über die im Rahmen der Jugendhilfe nachgedacht wird von den Bundesgesetzen bis hin zu der Frage, welche Angebote es für junge Eltern gibt, richtet sich primär an einen Personenkreis, der aus eigenen Mitteln nicht in der Lage ist, sich die erforderliche Unterstützung zu holen.

 

Deswegen würde die Fraktion der GAL den Antrag in der vorliegenden Form ablehnen. Wenn eine Überarbeitung und Präzisierung des Antrages erfolgen sollte, der genauer ausführt, was in einem Aktionsplan drinstehen soll, würde man darüber neu diskutieren können.

 

Frau Goldschmidt-Ahlgrimm führt u. a. aus, dass sie glaubt, dass viele Kinder in armen Verhältnissen aufwachsen. Viel belastender als die materielle Armut ist für Kinder die geistige Armut. Es gibt inzwischen einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, es werden Familienzentren gegründet und es wird versucht, mit den Eltern zu kooperieren, die Schwierigkeit ist jedoch sehr oft, dass man bei den Eltern, die die ersten Bezugs- und Bindungspersonen der Kinder sind, nicht das erreicht, was den Kindern wirklich helfen würde. Sie ist der Auffassung, wenn Kinder in materiell besser gestellten Familien aufwachsen, sie nicht wirklich glücklicher werden, vorausgesetzt sie haben genug zu essen und trinken, ein Dach über dem Kopf und ein Bildungsangebot, was in Deutschland mit einem Rechtsanspruch immerhin gewährleistet ist.

 

Bei allem anderen hat man große Schwierigkeiten, über gesetzliche Vorgaben etwas in die Systeme der Familien hineinzubringen. Über einen konkreten Vorschlag könnte man praktisch diskutieren, aber es zeigt sich, auch Menschen, unabhängig von der Frage des Geldes, bekommen ihre Kinder gut groß.

 

Nach einigen Ausführungen der Bezv. Schneider, die die bisher gemachten Ausführungen bestätigt und ergänzt, kommen die Mitglieder des Ausschusses auf Bitte des Bezv. Großeholz, der diesen Antrag überarbeiten möchte, einstimmig überein, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.

 

Bgd. Lorch lädt den Jugendhilfeausschuss bei Interesse ein, um sich von seinen Kollegen über die 6jährige Erfahrung mit "Kinder beflügeln" berichten zu lassen. Sein Träger wurde inzwischen mehrfach ausgezeichnet, u. a. vom Bundesministerium, zum Thema Arbeit an kultureller Teilhabe und Bildung bei armen und bildungsfernen Familien. Im vergangenen November wurde von ihnen ein Buch auf den Markt gebracht über die Studien der Wirkungsweisen dieses Projektes. Der Träger hat in den letzten Jahren eine ganz andere Sichtweise auf diese Thematik erhalten und arbeitet mit 20 Schulen in dem Projekt zusammen, weil der Ansatz die Schule ist.

 

Die Vorsitzende erklärt im Namen des Ausschusses, dass die Einladung gerne angenommen und ein Termin mit Herrn Lorch vereinbart wird.


Beschluss:

 


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen