Auszug - Verschiedenes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 6
Gremium: Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 08.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:32 - 17:32 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Höhne erklärt, dass in einer Siedlung Legionellen festgestellt wurden und fragt das Bezirksamt, was in einem solchen Fall weiter unternommen wird.

 

Frau Dipl.-Med. Widders antwortet, dass laut Trinkwasserverordnung die Betreiber gewerblicher Einrichtungen, dazu gehören auch Wohnungsgesellschaften und Vermieter, verpflichtet sind, entsprechende Untersuchungen der Trinkwasserinstallationen zu machen und bei auffälligen Befunden das Gesundheitsamt zu informieren.

Im Gesundheitsamt werden diese Befunde nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes bewertet und entsprechend dieser Bewertung werden Maßnahmen festgelegt.

Die Maßnahmen bestehen darin, eine Gefährdungsanalyse vom Vermieter zu fordern. Eine Prüfung der Trinkwasserinstallation sowie der Erwärmungsanlage wird durchgeführt. Es müssen Befunde in den Steigleitungen gemacht werden und je nach dem wie weit die Querverbindungen sind, dann auch auf den jeweiligen Etagen. Bei mehreren Wohnungen wird festgelegt, wo die Probenahmenstellen sind und in Abhängigkeit von der Höhe der Befunde sind die Betreiber verpflichtet, die Mieter zu informieren.

Wenn die Befunde nicht im Gesundheitsamt auflaufen, werden Mahnungen und wenn der Verpflichtete den erteilten Auflagen nicht nachkommt, Bußgeldbescheide gefertigt.

 

Auf die Nachfrage der Bezv. Müller, ob das Gesundheitsamt Maßnahmen ergreift, wenn der Vermieter seiner Informationspflicht gegenüber den Mietern nicht nachkommt, antwortet Frau Dipl.-Med. Widders, ja, wenn das Gesundheitsamt davon Kenntnis erlangt, dass Gefährdungsanalysen, weitergehende Untersuchungen und auch die Informationen nicht gemacht werden. Wird den Forderungen des Gesundheitsamtes dann nicht nachgekommen, gibt es Bußgeldbescheide.

 

Auf die Nachfrage der Bezv. Höhne, ob die Senatsverwaltung Mieterinnen und Mieter darüber informiert, dass jährliche Kontrollen des Trinkwassers erfolgen sollen, antwortet Frau Dipl.-Med. Widders, dass die Senatsverwaltung sich nicht in der Pflicht sieht. Dies ist eine Sache der Bezirke.

 

Der Vorsitzende Bezv. Koza teilt mit, dass sich Herr Prof. Bräunig (Vivantes Klinikum Spandau) an ihn mit der Bitte gewandt hat, zu den Aussagen der Patientenfürsprecherin Frau Eitner im Ausschuss Stellung zu nehmen.

 

BzStR Vogt erklärt, dass es nicht zulässig ist, dass ein Mitglied des Leitungsgremium sich an den Ausschuss wendet, um sich zu erklären. Hier im Ausschuss waren Vertreter und im Vorfeld wurde im Beirat über alles berichtet. Das Thema der Patientenfürsprecher und -innen ist weit beleuchtet worden. Wenn Herr Prof. Bräunig dazu keine Stellung gegenüber seinem Dienstherrn bezogen hat, dann ist sein Versäumnis dort zu finden. Das Versäumnis kann nicht hier im Ausschuss dargestellt werden.

 

In der weiteren Diskussion, an der sich BzStR Vogt, die Bezv. Koza, Höhne, Anders, Müller und Boese, die Bgd. Müller und Herr Trautmann beteiligen, besteht mehrheitlich Einigkeit darüber, dass keine Notwendigkeit besteht, Herr Prof. Bräunig einzuladen.

 

Der Vorsitzende Bezv. Koza bedankt sich im Namen der Mitglieder, aufgrund des Ausscheidens in den Ruhestand, bei BzStR Vogt für seine Arbeit im Ausschuss und wünscht für die Zukunft alles Gute.


 
 

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