Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 19.08.2013 betr.: Erstaufnahmeeinrichtung im Bezirk absichern - überwiesen in der 23. BVV am 28.08.2013 in den Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen unter Mitberatung des Ausschussesfür Bauen und Verkehr sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 03.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0757/XIX Erstaufnahmeeinrichtung im Bezirk absichern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Bayer begründet den Antrag der Fraktion der GAL. Die Unterkunft am Askanierring ist aus Sicht der Fraktion der GAL gut geeignet, um den Standort Motardstraße zu ersetzen. Dafür sind Umbauarbeiten und vor allem eine rechtliche Absicherung notwendig. Er bittet das Bezirksamt um Auskunft zur derzeitigen Situation.

 

Bezv. Christ beantragt die Vertagung des Antrages, da sich die Fraktion der CDU nicht ausreichend auf die Beratung vorbereiten konnte, weil nicht bekannt war, auf welche Liegenschaft sich der Antrag bezieht.

 

In Beantwortung der Nachfrage erläutert und verdeutlicht BzStR Röding die aktuellen Zahlen des LaGeSo. In Berlin leben zurzeit knapp 8.000 Flüchtlinge, von denen ca. 1.500 in Spandau untergebracht wurden. Die vorhandenen Einrichtungen sind teilweise überbelegt.

Die Motardstraße kann auf Dauer nicht gesichert werden, weil es in einem Industriegebiet planungsrechtlich keine Möglichkeit zur Änderung des Bebauungsplans gibt. Das heißt, der Bestand ist geschützt. Ein Neubau oder Ersatzbau wäre nicht genehmigungsfähig, weil er planungsrechtlich nicht zulässig ist, so die Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Der Bezirk Spandau hat derzeit zwei der drei Erstaufnahmestellen, Motardstraße und übergangsweise Waldschluchtpfad (Hohengatow). Der Askanierring ist nicht eingerechnet, weil er vom LaGeSo nicht als Erstaufnahmestelle bezeichnet wird.

Ziel des Bezirksamtes ist es, geeignete Standorte zu finden, die die Unterkünfte auf Dauer sichern.

BzStR Röding betont, man muss unterscheiden, ob es Gebäude des Bundes sind oder nicht. Wenn sie vom Bund sind, ist sowohl für die planungsrechtliche als auch für die bauordnungsrechtliche Würdigung die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuständig. Aus diesem Grund ist auch das Gebäude Askanierring nie vom Bezirk abzunehmen gewesen.

Grundsätzlich ist es auch so, unabhängig von der Zuständigkeit, kann man Gebiete nicht einfach planungsrechtlich umwidmen. Man muss die Folgen beachten.

Ein Flächennutzungsplan ist keine verbindliche Bauleitplanung. Verbindlich sind Bebauungspläne oder der Baunutzungsplan.

Bei den Gebieten nördlich und südlich des Askanierrings handelt es sich um Gewerbegebiete.

Darüber hinaus ist eine Umwidmung vielleicht nicht notwendig, weil nach dem ASOG 5 bis 10 Jahre Planungssicherheit möglich sind. Bereits ab 5 Jahren fängt die Planungssicherheit im Bereich der Flüchtlingsunterbringung an. Die Zeiträume sind über das ASOG abbildbar, sodass keine planungsrechtlichen Verfestigungen erforderlich sind.

 

 

Auf Antrag der Fraktion der GAL wird die Sitzung von 16:42 bis 16:45 Uhr unterbrochen.

 

 

Der Ausschuss kommt einstimmig überein, dem Vertagungsantrag der Fraktion der CDU zuzustimmen.

 

Bezv. Harju weist auf eine redaktionelle Änderung in der Begründung zum Antrag hin. Die angegebene Drucksachen Nr. ist in 0625/XIX zu ändern.


 
 

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