Auszug - Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen mit dem Hinweis auf die Fußgängerstrategie des Landes Berlin für flächendeckende Ampelschaltungen mit kürzeren Rot- und längeren Grünphasen für Fußgängerinnen und Fußgänger einzusetzen. Auch Kreuzungen mit Mittelinseln sollen während einer Grünphase überquert werden können. Dies muss auch bei verkürzten Umlaufzeiten der Ampelschaltungen während der Nacht- und Abendstunden für den Fußgängerverkehr gewährleistet sein.
Beispiele für zu kurze Grünphasen von Ampelschaltungen sind: Ruhlebener Straße/Teltower Straße Überquerung der Ruhlebener Straße (6spurig) 10,5 s
Überquerung der Falkenseer Chaussee (6spurig) Ecke Am Kiesteich 15,5 s Ecke Siegener Straße: 17,7 s Ecke Zeppelinstr.: 16 s Ecke Hohenzollernring: 7,5 s
Überquerung des Falkenseer Damms (6spurig) Ecke Askanerring: 20 s Ecke Flankenschanze: 14 s
Überquerung Am Juliusturm vom Kolk Richtung Carl-Schurz-Str.: tagsüber 17 s nachts 8,8 s Richtung Altstadt und 9,8 s Richtung Kolk
Überquerung der Ruhlebener Str./Ecke Klosterstr. Richtung Süden: 11,5 s Südlicher Überweg der Klosterstr. von Ruhlebener Str. zum Brunsbütteler Damm: 9,5 s
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Bezirksamt Spandau
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