Auszug - Bericht aus dem Migrations- und Integrationsbeirat  

 
 
Öffentliche Sitzung des Integrationssausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 17.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:35 - 17:36 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Herr Yildirim berichtet, dass in der letzten des Beirates in Form eines Schreibens von Herrn Rothe aus dem Büro des Bezirksbürgermeisters geklärt wurde, dass die Wahlen rechtmäßig stattgefunden haben

 

Herr Yildirim berichtet, dass in der letzten Sitzung des Beirates geklärt wurde, in Form eines Schreibens von Herrn Rothe aus dem Büro des Bezirksbürgermeisters, dass die Wahlen rechtmäßig stattgefunden haben. Die Frage, ob das auch mit der Rechtsabteilung geklärt wurde, ist nicht bejaht worden.

Die Rechtsabteilung hat auf die persönliche Anfrage darauf hingewiesen, dass nur für BVV-Mitglieder eine Zuständigkeit bestehe bzw. Überprüfungsanträge nur von BVV-Mitgliedern gestellt werden können.

In der neuen jetzt gültigen Geschäftsordnung sind die Wahlen nicht geregelt. Es steht lediglich im Paragrafen 6 über Beschlussfähigkeit ein Satz: "Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt". Die Nachfrage, ob dieser Satz analog anzuwenden ist auf die Wahlen, wurde in dem o. g. Schreiben geklärt.

 

In diesem Jahr begeht der Migrations- und Integrationsbeirates sein 20jähriges Bestehen. Eine Feier wird für Oktober durch eine gebildete Arbeitsgruppe vorbereitet.

 

Auf Vorschlag eines Mitgliedes wurden Arbeitsgruppen gebildet, die Vorbereitungen zu Formulierungen treffen, was im Beirat diskutiert und beschlossen wird. Einige Wünsche der Mitglieder betreffen die seit einiger Zeit vorgesehene Neufassung der Geschäftsordnung. In diesem Zusammenhang wird es wahrscheinlich einen Paragrafen zur Wahlordnung geben.

 

Auf die Nachfrage des Bgd. El-Jomaa, ob noch offene Fragen existieren betr. des Vorsitzes oder wurde eine Klärung herbeigeführt, antwortet Herr Yildirim, dass von Seiten seiner Person keine Möglichkeit besteht, das zu klären. Das muss evtl. ein BVV-Mitglied machen.

 

BzBm Kleebank erklärt, dass keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Wahlvorganges bestehen. Es wurde keine Stelle benannt, die in irgendeinem Widerspruch mit der Geschäftsordnung stünde. Die Wahl wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Es gibt ein entsprechendes Wahlprotokoll, das eingesehen werden kann. Eine Rechtsamtsüberprüfung wurde nicht in Auftrag gegeben, da keine Zweifel vorlagen und ohne einen Auftrag durch die BVV, wird auch keine erfolgen, da dafür keine Anhaltspunkte vorliegen.

Wenn sich der Beirat eine eigene Wahlordnung gibt, wird das begrüßt, da eine Geschäftsordnung die inneren Angelegenheiten eines Gremiums regelt. Der Beirat stellt ein Gremium des Bezirkes dar und hat die Aufgabe das Bezirksamt und die BVV zu beraten und ist deshalb auch auf einem relativ komplizierten Findungs- und Entscheidungsweg zusammen gesetzt worden. Der Beirat kann aber auch seine Geschäftsordnung nicht sozusagen völlig unabhängig von allem anderen erfinden.

 

Bezv. Anders äußert, dass er sich den Ausführungen des BzBm Kleerbank anschließt.

 

Herr Yildirim erklärt, dass es trotz allem gut wäre, wenn die Frage juristisch geklärt werden könnte.


 
 

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