Auszug - Antrag der Fraktion der CDU vom 14.11.2012 betr.: Bürokratiehürden beim Bildungspaket abbauen - überwiesen in der 16. BVV am 28.11.2012 unter Mitberatung des Ausschusses für Bildung und Kultur
Bezv. Bayer bittet, im Antragstext in der dritten Zeile um eine redaktionelle Änderung. Anstelle von . minimiert werden . muss es . minimiert wird . heißen.
Frau Lausecker erläutert, die im dritten Satz der Begründung getroffene Aussage ist so nicht richtig. Da der "berlinpass" und der "berlinpass BuT" auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen basieren, ist es nicht zwingend notwendig, dass Eltern zunächst für sich einen "berlinpass" beantragen. Es kann sein, dass Eltern gar keinen Anspruch darauf haben, jedoch ihre Kinder für das Bildungs- und Teilhabepaket. Dies ist beispielsweise bei Wohngeldempfängern der Fall, die den "berlinpass BuT" für ihr Kind im Wohnungsamt bekommen, also da, wo sie auch eine Leistung beziehen. Um Bürokratiehürden abzubauen, sollten Bürerinnen und Bürger den "berlinpass" dort bekommen, wo auch die Ursprungsleistung begründet ist. Ergänzend teilt Frau Lausecker mit, im Jahr 2012 wurden vom Bürgeramt 33.716 "berlinpässe" ausgestellt bzw. verlängert. Bei den "berlinpässen BuT" waren es 1.084 für Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte.
Aufgrund der Information des Bezirksamtes spricht sich Bezv. Kessling gegen den Antrag aus.
Bezv. Bayer beantragt die Vertagung.
Auf Antrag der Fraktion der CDU wird die Sitzung von 16:45 bis 16:50 Uhr unterbrochen.
Bezv. B. Meißner stimmt im Namen der Fraktion der CDU dem Antrag des Bezv. Bayer zu.
Die Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, den Antrag zu vertagen. |
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