Auszug - Katastrophenschutz sicherstellen - Meldepflicht gegenüber den lokalen Behörden bei Transporten mit radioaktiv belasteten Gütern
Wortprotokoll:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei allen zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Behörden und staatliche Institutionen verpflichtet werden, die lokalen Behörden (Geschäftsstelle Katastrophenschutz) - ggf. auch die Landesbehörden - im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit frühzeitig über alle Transporte von radioaktiv belasteten Gütern aus Atomkraftwerken und nuklearen Forschungszentren zu informieren.
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Bezirksamt Spandau
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