Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 19.11.2012 betr. Schwerpunkte bei der Haushaltsplanaufstellung 2014/15 - überwiesen in der 16. BVV-Sitzung am 28.11.2012 als Mitberatung für den Ausschuss für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung  

 
 
Außerordentliche öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 29.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:53 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0495/XIX Schwerpunkte bei der Haushaltsplanaufstellung 2014/15
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALHaushalt, Personal und Rechnungsprüfung
Verfasser:J u c h e m 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Bezv

 

Bezv. Höhne begründet den Antrag ihrer Fraktion. Er beinhaltet die Position, den die Fraktion der GAL die ganze Zeit vertreten hat. Es kann nicht sein, dass Projekte, von denen sich alle einig sind, dass sie in die Regelfinanzierung gehören, von einem Förderprogramm zum nächsten geleitet werden. Am Ende muss auch noch konzeptionell alles neu erstellt werden, damit für eine entsprechende Förderung passend ist und möglichst so, dass die Besucher/-innen nicht merken, dass die Finanzierung anders ist.

 

Natürlich ist es für die Bezirke legitim zu versuchen, die fehlende Regelfinanzierung durch Sonderprogramme aufzustocken. Man gerät aber immer wieder in die Situation, wenn man nicht guckt, wie es langfristig weitergeht, vor der gleichen Problematik steht. Es war in der Vergangenheit immer wieder ärgerlich, dass gut laufende Projekte eingestellt werden mussten, um an einem anderen Ort oder einem etwas verlagerten Schwerpunkt mühsam, vielleicht sogar durch einen anderen Träger, wieder aufgebaut zu werden.

 

Das ist ein Punkt, der auch die Nachhaltigkeit des Handelns des Bezirksamtes betrifft. Deswegen sind im Punkt 1 des Antrages verschiedene Projekte genannt und erläutert diese mit ihren bisherigen Finanzierungen. Sie schlägt allerdings vor, dass Jugendberatungshaus aus dem Antragstext zu streichen.

 

Der bezirkliche Anteil des Jugendberatungshauses ist eine gesonderte Betrachtung wert und sollte gründlicher vorbereitet sein. Beim Jugendberatungshaus gibt es die Beschlusslage im Jugendhilfeausschuss, dass es aufrecht erhalten bleiben soll und die Zusage des Geschäftsführers des Jobcenters, dass eine weitere Finanzierung seinerseits erfolgen kann. Es gibt die Problemstellung, dass für die 3 Jahre insgesamt eine halbe Million Euro inkl. Aufbau bereitgestellt wurden, jedoch die Hälfte davon künftig wegfällt, nämlich der Anteil von 250.000 Euro, der aus EU-Mitteln kam. Dies kann weder das Bezirksamt noch das JobCenter ausgleichen. Außerdem war der Bezirksanteil im Landesanteil war und sich in einer Personalstelle niederschlug. Bei der bekannten Personalsituation im Jugendamt ist fraglich, ob man dauerhaft weiterhin eine Stelle aus dem Jugendamt herausgeben kann.

 

Da auch das Jobcenter seinen eigenen Regularien folgen muss und sehen muss, was es eigentlich wie finanzieren kann, schlägt Bezv. Höhne zum Thema Jugendberatungshaus vor, zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Februar in Rücksprache mit anderen einen gesonderten Beschlusstext im Ausschuss vorzulegen und mit der Einladung zu versenden, um zu sehen, ob und in welcher Größenordnung eine Regelfinanzierung über den Bezirk möglich ist oder welche anderen Möglichkeiten es gibt, die der JHA unterstützen kann. Dies kann dann in Selbstbefassung im JHA diskutiert werden.

 

Der Punkt 2 des Antragstextes bedeutet die dringende Aufforderung an das Bezirksamt, ganz gleich welches Projekt über welchen Fördertopf an den Start geht, von vornherein klarzustellen, ob es ein befristetes Modellprojekt ist und dies auch so zu kommunizieren, oder ob es der Bezirk braucht und dann frühzeitig mit Projektbeginn zu überlegen, wie eine Anschlussfinanzierung überhaupt aussehen kann, damit so etwas wie bei der Amalie nicht passieren kann.

 

Der Punkt 3 des Antrags betrifft die Wochenendöffnung und auch dieser beinhaltet die Position, die die Fraktion der GAL immer vertreten hat. Es ist schwierig, während eines Doppelhaushaltes noch Sonderausgaben zu bewilligen. Allerdings ist es möglich, frühzeitig eine Schwerpunktsetzung zu machen, indem man sagt, in 2014 und 2015 soll die Wochenendöffnung berücksichtigt werden. Hier gab es auch Konsens, dass dies erforderlich ist und den Etat entsprechend aufzustocken.

 

Die Fraktion der GAL ist bei der Antragstellung davon ausgegangen, dass der Bezirk in einem Doppelhaushaltsjahr war, bei dem eine zusätzliche Konsolidierungsrate geleistet werden musste, die sich jetzt mit 1,57 Mio. Euro darstellt. Das sind Mittel, die kommenden Haushaltsjahr frei werden. Es geht nicht darum, diese gesamte Summe umzuschichten, denn die Bedarfe sind in allen Bereichen sehr hoch. Es geht darum, hier ganz klar zu sagen, wo Schwerpunkte sind und wo die BVV vom Bezirksamt bei der Aufstellung des Eckwertebeschlusses auch erwartet, die Schwerpunkte bei der Verteilung zu berücksichtigen, um damit eine Situation zu schaffen, im Bereich in der Prävention künftig die Angebote dauerhaft aufrecht erhalten zu können.

 

Bezv. Schneider fallen inhaltlich mind. noch 20 Punkte mehr ein, die hier im Antrag fehlen. Das Jugendberatungshaus, da war man sich auch in der AG einig, ist sehr wichtig, daher stand es auch auf allen der Vorschlags-Förderlisten. Wochenendöffnung hat die Fraktion der CDU die ganze Zeit gefordert. Das war in diesem Jahr mit den Fraktionen der SPD und GAL nicht möglich. Sie sieht diesen Antrag positiv, jedoch ist die Aufstellung des Eckwertebeschlusses ist allein und originär die Aufgabe des Bezirksamtes. Die Fraktion der CDU sieht sich nicht in der Lage, in die Arbeit bzw. die Zuständigkeiten des Bezirksamtes an der Stelle vorab einzugreifen. Das Bezirksamt prüft, welchen Bedarf es in welchem Ressort gibt und stellt danach den Eckwertebeschluss auf. Sie traut dem Bezirksamt bzw. den Mitarbeiter die Erkenntnis zu, wo die Bedarfe in dem jeweiligen Bereich liegen.

 

Der Beschluss wird dann von den Bezirksverordneten in den Haushaltsberatungen diskutiert. In den stattfindenden Haushaltsberatungen ist es dann an jedem Einzelnen zu sagen, wo man mehr oder weniger Bedarf sieht. Zu sagen, das Bezirksamt soll sich nach den Vorgaben der BVV bei der Bedarfsaufstellung richten, findet sie falsch. Zu den Äußerungen der Bezv. Höhne bezüglich einer Kommunikation, wenn es sich um Modellprojekte handelt fällt Bezv. Schneider kein Beispiel ein, bei dem es keine Kommunikation gegeben hätte. Die Sache mit der QM-Förderung am Beispiel Amalie wurde in der AG besprochen und die Schwierigkeiten, dass einige Projekte durch QM-Förderung gar nicht bekannt sind, wurden erläutert.

 

Obwohl die Fraktion der CDU inhaltlich mit dem Antrag übereinstimmt, wird sich ihre Fraktion zu diesem Antrag enthalten.

 

Bezv. Paolini erklärt, dass seine Fraktion das ähnlich sieht wie die Fraktion der CDU. Das was die AG Jugendhilfeplanung jetzt herausarbeitet und als Konzept vorlegt wird auch in Richtung Bezirksamt bezüglich der inhaltlichen und politischen Wünsche des JHA kommuniziert. Es macht Sinn, wenn das Bezirksamt zwar die Hoheit über die Aufstellung des Haushaltsplanes hat, sich aber sinnvoller Weise daran orientiert, was der JHA fordert, damit die Diskrepanzen später nicht zu groß sind, aber Vorgaben kann man nicht machen. Der Punkt 2 des Antrages gehört in einen eigenen Antrag und die Punkt 1 und 3 sind Dinge, die in den Haushaltsberatungen geklärt werden sollten.

 

In einer langen und kontroversen Diskussion, an der sich BzStR Hanke, die Bezv. Haß, Höhne, Schneider, Bgd. Kroggel, Lorch und Baron beteiligen, werden zum wiederholten Male die Problematiken von auslaufenden Förderungen an der einen Stelle und einer Finanzierung auf der anderen Seite angesprochen, ohne dass mehr Geld vorhanden ist und andere Ämter bzw. Abteilungen keine weiteren Kürzungen verkraften können, angesprochen. Es gibt allerdings auch seit Jahren einen nie aufgehobenen Beschluss, der von allen Parteien mitgetragen wurde, der einen Förderschwerpunkt Familie festgelegt hat. Die "Rasenmähermethode", wie sie teilweise auch für 2013 wieder angewendet wurde, ist nicht mehr zu tragen und es muss andere Verantwortlichkeiten geben, die es auch in höherer Ebene durchzusetzen gilt.

 

Nach der Diskussion kommen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bei 8 Stimmenthaltungen (3 Bezv. der Fraktion der CDU, 1 Bezv. der Fraktion der Piraten, 4 Bgd.) überein, dem Ausschuss für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung folgende Empfehlung auszusprechen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Haushaltsplanaufstellung für den Bezirkshaushaltsplan 2014/15 die folgenden Schwerpunktsetzungen zu berücksichtigen:

 

  1. Bei der Ansatzbildung für die Abteilungen Bildung, Jugend, Kultur und Sport sowie Gesundheit und Soziales sind in den jeweiligen Einzelplänen zusätzliche Mittel für die Regelfinanzierung der Beratungsstelle Spax sowie des Kulturzentrum Gemischtes vorzusehen.
     
  2. Bei weiteren Projekten, deren Förderung durch Landes-, Bundes- oder EU-Gelder Ende 2013 bzw. in den Jahren 2014/15 endet und deren Fortbestand aus Sicht des Bezirksamtes und des entsprechenden Fachausschusses der BVV erforderlich ist, entsprechend Punkt 1 zu verfahren.
     
  3. im EP 40 zusätzliche Mittel für die Wochenendöffnung der Jugendeinrichtungen sowie die Partizipation von Kindern und Jugendlichen vorzusehen.

Beschluss:

 


 
 

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