Auszug - Barrierefreie Dokumente, Schreiben des ABSV vom 17.08.2012  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
TOP: Ö 2.2
Gremium: Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen Beschlussart: beantwortet
Datum: Mo, 03.12.2012 Status: öffentlich
Zeit: 16:37 - 17:44 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Vorsitzende Bezv

 

Der Vorsitzende Bezv. Ziesak weist auf das Schreiben des Vorsitzenden des Allgemeinen Blinden- und Sehbehinderten Vereins (ABSV) hin, welches mit der Einladung versendet wurde.

 

Nach der Bitte des Vorsitzenden Bezv. Ziesak, dem Ausschuss zu erläutern, welche Erfahrungen mit barrierefreien Dokumenten und Formularen im Bezirk u. a. gemacht worden sind, führt Herr Dr. Friedebold aus, dass die Selbstständigkeit ein sehr wichtiger Faktor sei. Für die Computerarbeit gibt es z. B. eine Sprachensoftware für Blinde. Dabei liest der Computer vor, was auf dem Bildschirm zu sehen ist (keine Grafiken).

 

Vor der Versendung von Briefen des Bezirksamtes oder anderer Behörden müsste festgestellt werden, ob die Bezieher dieser Briefe blind oder sehbehindert sind.

Bei Sehbehinderung können Großbuchstaben verwendet werden. Für Blinde, die einen Computer benutzen, kann der Brief per E-Mail auch als Anhang versendet werden, am besten als Worddokument. Eine weitere Möglichkeit wäre die Punktschrift.

 

Wenn Briefe verschickt werden, die einheitlich sind, z. B. Bescheide, kann das auf CD aufgelesen und zusätzlich versendet werden.

 

Auf die Nachfragen der Bezv. Höhne, betr. der Formatierung durch Sprachprogramme und die Umsetzung der Punktschrift, antwortet Dr. Friedebold, dass der ABSV z. B. einheitliche Bescheide auf CD liest und dann automatisch an die Blinden und Sehbehinderten verteilt.

Bei der Punktschrift gibt es Programme, die die Punktschrift in Vollschrift aber auch in Kurzschrift übersetzt. Wobei 20 % der Blinden die Vollschrift, das heißt, pro Buchstabe sind entsprechende Zeichen in Blindenschrift vorhanden, lesen können. Bei Kurzschrift ist es eine Silbe. Das können aber nur noch 5 % der Blinden lesen.

 

BzBm Kleebank ergänzt, dass eine sachgerechte Bearbeitung dieses Themas eine komplizierte Angelegenheit ist. Ein Konzept für die Umsetzung der UN-Menschenrechtskonventionen ist gerade in Vorbereitung und soll zusammen mit einem starken Partner aus dem Bezirk erstellt werden. Der Beschluss und die Umsetzung sollen im Jahr 2013 erfolgen.


Beschluss:

 


 
 

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