Auszug - Wohnraumwechsel bei ALG II Bezug und die Auswirkungen auf die Jugendhilfe  

 
 
Außerordentliche öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 16.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 19:40 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Vorsitzende erläutert, dass in den letzten Zeit im Ausschuss oft erwähnt wurde, dass es einen Zuzug von Multiproblemfamilien nach Spandau gibt, gerade ALG II-Bezieher, die Wohnraumwechsel nach Spandau vornehmen müssen und die Probleme der Familien mi

 

Die Vorsitzende erläutert, dass in der letzten Zeit im Ausschuss oft erwähnt wurde, dass es einen Zuzug von Multiproblemfamilien nach Spandau gibt, gerade ALG II-Bezieher, die Wohnraumwechsel nach Spandau vornehmen müssen und die Probleme der Familien mit nach Spandau kommen und im Bezirk natürlich im Bereich Jugendhilfe damit umgegangen werden muss.

 

Herr Leitke informiert die Mitglieder des Ausschusses, dass das JobCenter schon seit längerer Zeit im Verlauf eines Jahres ungefähr eine Zuwanderungsbewegung von 700 – 800 Personen nach Spandau hat. Dies wird einmal im Quartal über die Statistik erfasst. Was nicht erfasst wird und was er nicht weiß, ob das Familien mit Multiproblemlagen sind. Die Vermutung kann man haben, aber es ist nicht durch Zahlen belegbar. In erster Linie sind es Menschen, die aus irgendwelchen Gründen eine neue Wohnung suchen. Das muss nicht immer das Thema sein, dass die Wohnung zu teuer ist, sondern auch, weil die Partnerschaft zu Ende gegangen ist und eine kleinere Wohnung gesucht wird oder durch die Geburt eines Kindes eine größere Wohnung gesucht wird. Tatsächlich ist Spandau durch den relativ günstigen Wohnungsmarkt ein Zuzugsbezirk.

 

Auf die Frage des Bgd. Kroggel, was diese Zuzüge für die Jugendhilfe bedeutet und wie die Wahrnehmung des Jugendamtes ist, erläutert Herr Tölke: Es ist in der Tat eine Entwicklung, die mit Sorge beobachtet wird. Es gibt Zuzüge in einer dreistelligen Größenordnung und relativ viele Menschen, die Transferleistungen unterschiedlichster Form erhalten, auch HzE-Leistungen. In einer Region gibt es derzeit eine Fallsteigerung, die höher ist als in anderen Regionen. Es gibt hier noch keine verlässlichen Zahlen.

 

In einer Diskussion, an der sich BzStR Hanke, Bezv. Mross, Höhne, Schneider und Bgd. Kroggel und Lorch beteiligen, wird u. a. angesprochen, dass dieses Problem immer wieder in den Sitzungen der Berliner Jugendstadträte diskutiert wird. Die Akten verschieben sich in den Bezirken, jedoch werden die Mitarbeiter nicht verschoben. Es müsste regelmäßige Basiskorrekturen geben. Hier müssen dringend Gespräche geführt werden, allerdings muss belegt werden, was es den Bezirk wirklich kostet. Die Situation, dass die Mitarbeiter nicht mit den Akten zusammen den Bezirk wechseln ist sicherlich schwieriger zu regeln, jedoch muss schnellstens eine finanzielle Gerechtigkeit geregelt werden und die Mitarbeiter mit zeitbefristeten Verträgen müssen dringend in feste Arbeitsverhältnisse geführt werden. Eine Neuorientierung beim Land Berlin muss vorgenommen und ein Umdenkungsprozess angeschoben werden. Man sollte sich auch dringend darum kümmern, im Bezirk künftig Wohnraum für betreutes Wohnen vorzuhalten, um hohe Folgekosten zu verhindern für diejenigen, die in eine andere Wohnform entlassen werden könnten, aber denen nicht genug Wohnraum zur Verfügung steht.


Beschluss:

 


 
 

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