Auszug - Wohnberechtigungsscheine  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
TOP: Ö 3
Gremium: Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen Beschlussart: gegenstandslos
Datum: Mo, 20.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:34 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Herr von der Lieth, Geschäftsführer der Hilfswerksiedlung GmbH (evangelisches Wohnungsunternehmen in Berlin), stellt sich vor und führt aus, dass neben Forst und Wald sowie Senioren- und Behindertensportanlagen, rd

 

Herr von der Lieth, Geschäftsführer der Hilfswerksiedlung GmbH (evangelisches Wohnungsunternehmen in Berlin), stellt sich vor und führt aus, dass neben Forst und Wald sowie Senioren- und Behindertensportanlagen, rd. 7.000 Wohnungen von dem Unternehmen verwaltet werden. Die Hilfswerksiedlung selber hat 500 eigene und rund 700 fremde Wohnungen.

 

Die Hilfswerksiedlung möchte eine stabilisierte Wohnanlage, insbesondere im Falkenhagener Feld. Dort hat die Siedlung ca. 400 Wohnungen. Seit Jahren finden gemeinsam mit der Kirchengemeinde intensive Bemühungen statt, dass ein guter sozialer Ausgleich in diesem Problemkiez geschaffen wird. Die Sozialmiete beträgt 6,57 €, die Kirchengemeinde subventioniert diese mit 2 € im Monat. Vermietet wird mit erheblich weniger, um angemessenes Publikum zu bekommen. Derzeit wohnt ein gemischtes Mieterklientel in der Wohnanlage und der Leerstand liegt bei 0,92 %.

 

Die Problematik wird darin gesehen, dass es keine Gebietsfreistellung mehr gibt, sondern lediglich Wohnberechtigungsscheininhaber.

Die Hilfswerksiedlung wirbt für eine generelle Gebietsfreistellung, mit der sorgfältig verfahren wird. Personen aus sämtlichen Schichten erhalten Mietverträge. Sollte es keine Gebietsfreistellung geben, muss dringend eine Kooperationsvereinbarung vom Bezirk erstellt werden, die die Wohnanlage der Hilfswerksiedlung freistellt, damit das Geld auch sinnvoll ausgegeben wird.

 

Die Fragen des Bezv. Meißner, bezüglich Einzelprüfungen beantwortet Frau Brauns, Prokuristin der Hilfswerksiedlung GmbH und führt aus, dass es sich in Spandau als schwierig erweist, eine Freistellung für eine Wohnung zu erhalten. Eine Freistellung wird erst erteilt, wenn eine Wohnung ½ Jahr leer steht. Die Ablehnung einer Teilfreistellung erfolgte im Jahr 2008.

Die Mieten sind nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung völlig am Markt vorbei.

 

Herr von der Lieth ist der Auffassung, dass die Freistellung keine Frage einer Regelung ist, sondern abhängig vom Sachbearbeiter.

 

Die Frage zur gesetzlichen Grundlage beantwortet BzStR Machulik und erklärt, dass lt. Schreiben der Senatsverwaltung ausschließlich den Bezirken die generelle Freistellung überlassen wird. Bis zur konkreten Überlassung seitens der Senatsverwaltung wird vorgeschlagen, für die Übergangszeit temporär eine Gebietsfreistellung, für entsprechende Quartiere, für 6 Monate zu beantragen. Diesbezüglich soll gleichzeitig mit allen Wohnungsbaugesellschaften Kontakt aufgenommen werden. Die Einzelfreistellung ist derzeit das einzigste bezirkliche Instrument.

 

Von den seinerzeit 10.000 gebundenen Wohnungen im Falkenhagener Feld, gibt es derzeit 3.000 gebundene Wohnungen. Davon sind momentan über andere Freistellungen knapp 800 Wohnungen freigestellt. Dieses Instrument der generellen Gebietsfreistellung, was gewünscht wird, ist deshalb nicht mehr möglich, weil man keinen Einfluss darauf hat, wie viele Freistellungen noch erfolgen werden. Demnach wird der Zeitraum von 6 Monaten benötigt, um in diesem Gebiet eine Freistellung generell erwirken zu können, um dann mit dem bezirklichen Instrument, wenn dann der Kooperationsvertrag auf Landesebene unterschrieben ist, alle Fakten zusammen zu bringen. Alsdann wird es eine Lösung für die nächsten Jahre geben. Deswegen die Gebietsfreistellung auch nur für 6 Monate.

 


 
 

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