Auszug - Vorlage - zur Kenntnisnahme - vom 21.05.2012 betr. Zitadellenweg umbenennen - überwiesen in der 12. BVV am 13.06.2012 sowie auf Antrag der Fraktionen der SPD und GAL als Zwischenbericht anzusehen
Bezv. Großeholz erläutert, dass er sich zu dieser Vorlage etwas ausgearbeitet hat und verteilt an die Mitglieder des Ausschusses eine Vorlage - zur Kenntnisnahme - aus dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf. Die Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes vom 29.11.2005 regeln in Nr. 1 Abs. 3 Buchstabe c, dass Straßen nach Personen grundsätzlich erst nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Tode der Person benannt werden dürfen. Weiterhin steht dort: Über Ausnahmen entscheidet der Senat. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine herausragende Persönlichkeit handelt, ein gesamtstädtisches Interesse bzw. Hauptstadtbelange gegeben sind. Diese sieht Bezv. Großeholz bei Herrn Wladimir Gall als gegeben.
Nach den Ausführungen der Bezv. Harju, dass sich die Fraktion der GAL der Meinung des Bezv. Großeholz anschließt, stellt die stellv. Vorsitzende fest, dass die Mitglieder des Ausschusses die Vorlage zur Kenntnis nehmen. |
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