Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 5-78 VE für das Grundstück Seegefelder Weg 391 sowie einer Teilfläche des Grundstücks Seegefelder Weg 395 und 395 A im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken - Information über das Ergebnis der Auswertung der Öffentlich- keitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 5-78 VE - Information über das Ergebnis der Auswertung der Behörden- beteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Betei- ligung nach § 4a Abs. 3 BauGB im Rahmen des Bebauungs- planverfahrens 5-78 VE   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:08 - 17:34 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Marten erläutert, dass es hierbei um die Erweiterung eines vorhandenen Standortes eines Einzelhandelsbetriebes geht

 

Herr Marten erläutert, dass es hierbei um die Erweiterung eines vorhandenen Standortes eines Einzelhandelsbetriebes geht. Es soll ein zusätzlicher Backshop entstehen und die Pfandrücknahme neu organisiert werden.

 

Da die Genehmigung des bisherigen Einzelhandelsbetriebes auf der Basis eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgte, bedarf es eines neuen Planverfahrens.

 

Die öffentliche Beteiligung fand vom 14.06. bis 15.07.2011 statt. Es hat sich kein Bürger gemeldet.

 

Die Trägerbeteiligung wurde daraufhin vom 08.09. bis 11.10.2011 durchgeführt. Im Rahmen dieses weiteren Verfahrens wurden folgende Gutachten erarbeitet:

 

-          zur verkehrlichen Untersuchung

-          Schallschutzgutachten

-          Einzelhandelsgutachten

-          Erschließungskonzept mit Niederschlagswasserkonzept

-          Erfassung der Lebensstätten geschützter Arten

 

Das bezirkliche Naturschutzamt regte zusätzliche Baumstandorte an. Dieser Anregung kann nicht gefolgt werden, da die Anzahl der Stellplätze bereits von 53 auf 49 reduziert wurde. Es wird keine Möglichkeit zum Wegfall weiterer Stellplätze zugunsten von Bäumen gesehen.

Gleichzeitig wurde bestätigt, dass das Gutachten zu den geschützten Arten korrekt ist.

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz weist auf die Wasserschutzgebietszone hin, die besondere Anforderungen an die Versickerung stellt. Seitens des Bezirkes waren freie Bereiche, die nicht versiegelt werden müssen, als Pflanzbereiche vorgesehen. Die Senatsverwaltung teilte daraufhin mit, dass dies nicht mit der Wasserschutzgebietsverordnung kompatibel ist. Das heißt, diese Bereiche müssen zusätzlich versiegelt bzw. in ihnen Versickerungsanlagen untergebracht werden. Diese sind aufgrund ihres technischen Aufbaus bauliche Anlagen. Aus diesem Grund werden Flächen, die als Bepflanzungsflächen gekennzeichnet waren, jetzt als Stellplatzflächen vorgesehen. Faktisch werden sie trotzdem begrünt, formal sind es aber bauliche Anlagen.

Dies wurde entsprechend dargestellt und in der Begründung festgehalten.

 

Auf Anregung des Umweltamtes wurde hinsichtlich der Lärmthematik ein Gutachten erstellt.

 

Eine Abteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wies auf das Verkehrsaufkommen hin und schlug vor, kein Verfahren der Innenentwicklung (§13a-Verfahren) durchzuführen, sondern das normale geregelte Verfahren. Da auch beim §13a-Verfahren die Umweltbelange Beachtung finden, hat dieser Hinweis keine Auswirkungen auf den Bebauungsplan.

 

Die Senatsverwaltung für Umweltschutz 1b und die gemeinsame Landesplanungsabteilung sehen in der Planung einen Verstoß gegen den Landesentwicklungsplan Berlin. Daraufhin wurde eine Aufteilung der Sortimente in Haupt- und Nebensortimente vorgenommen.

 

Von den Berliner Wasserbetrieben wird nochmals auf die Regenentwässerungsthematik hingewiesen.

 

Im Rahmen der Planentwicklung wurde festgestellt, dass die textliche Festsetzung zur Begrünung der Fassade nicht stimmig war. Sie wurde entsprechend modifiziert. Des Weiteren wurde der Begriff Weg auftragsgemäß in Gehweg geändert.

 

Aufgrund der Änderungen wurde vom 22.02. bis 09.03.2012 eine eingeschränkte Behördenbeteiligung durchgeführt. Von 10 beteiligten Stellen haben sich 8 rückgemeldet, jedoch ohne größere Anmerkungen.

 

Die Hinweise des Naturschutzamtes und der Wasserbehörde haben keine Auswirkungen auf den Bebauungsplan.

Der Investor hat sich bereit erklärt, Nistkästen und Fledermauskästen anzubringen. Dies wird im Durchführungsvertrag festgehalten.

 

Mit Datum vom 30.05.2012 wurde diesem Konzept zugestimmt.

 

Die Nachfragen der Bezv. Bayer, Koza und Harju werden von BzStR Röding beantwortet.

 

Bezv. Harju bittet darum, den Standard, der bei diesem Projekt angewendet wird, in Schriftform an die Mitglieder des Ausschusses zu übergeben.

 

BzStR Röding sagt zu, dies zu veranlassen, sofern der Investor keine Einwände hat.

 

Die Vorsitzende - Bezv. Harju - stellt die zustimmende Kenntnisnahme der Information fest.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan 5-78 VE (71 KB)    

 
 

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