Auszug - Genehmigung der Protokolle der 2. und 3. Sitzung
BzStR Röding bittet im Protokoll der 2. Sitzung am 10.01.2012 unter dem Tagesordnungspunkt 1.1 den letzten Absatz wie folgt zu korrigieren:
Normalerweise existieren im früheren Westteil der Stadt Berlin keine Bereiche, wo es keinen Bebauungsplan gibt, weil die Bauordnung von 1958, deren planerische Inhalte zusammen mit dem Baunutzungsplan von 1960 anzuwenden sind, gilt. Im Ostteil der Stadt gelten oftmals die Regelungen nach § 34 BauGB, ob etwas in die Umgebung passt oder nicht. In Spandau ist es jedoch auch manchmal der Fall, dass nach § 34 BauGB gehandelt wird, da West-Staaken zum Beitrittsgebiet gehört und Spandau dort nicht überall über qualifizierte Bebauungspläne verfügt.
Die Protokolle der 2. und 3. Sitzung (2. Sitzung mit Änderung) werden genehmigt. |
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