Auszug - Einheitliche Vorgaben für Akteneinsicht gemäß SGB X und VwVfG sowie im Rahmen des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung/dem Informationsfreiheitsgesetz - überwiesen in der 5. BVV am 22.02.2012
Bezv. Meißner verliest einen Änderungsantrag der Fraktion der CDU.
Die Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, folgende Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, entsprechend der Rechtslage Vorgaben für die Durchführung der Akteneinsicht gemäß § 25 SGB X und § 29 VwVfG (Akteneinsicht durch Beteiligte) sowie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder dem Informationsfreiheitsgesetz zu erstellen und in der Webseite des Bezirks Spandau unter dem Stichwort „Akteneinsicht“ einzustellen und dort auf die rechtlichen Voraussetzungen hinzuweisen. |
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