Auszug - Einheitliche Vorgaben für Akteneinsicht gemäß SGB X und VwVfG sowie im Rahmen des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung/dem Informationsfreiheitsgesetz - überwiesen in der 5. BVV am 22.02.2012  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen
TOP: Ö 8
Gremium: Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 16.04.2012 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:40 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0137/XIX Einheitliche Vorgaben für Akteneinsicht gemäß SGB X und VwVfG sowie im Rahmen des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung/dem Informationsfreiheitsgesetz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Meißner verliest einen Änderungsantrag der Fraktion der CDU.

 

Die Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, folgende Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, entsprechend der Rechtslage Vorgaben für die Durchführung der Akteneinsicht gemäß § 25 SGB X und § 29 VwVfG (Akteneinsicht durch Beteiligte) sowie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder dem Informationsfreiheitsgesetz zu erstellen und in der Webseite des Bezirks Spandau unter dem Stichwort „Akteneinsicht“ einzustellen und dort auf die rechtlichen Voraussetzungen hinzuweisen.


 
 

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