Auszug - "Umwelt- und Naturschutzamt" - angemeldet durch die Fraktion der GAL - Vorstellung der dem Ausschuss zugeordneten Ämter und deren Aufgabengebiete sowie der relevanten rechtlichen Grundlagen wie z. B. EU-, Bundes- und Landesgesetze, Ausführungsvorschriften und Verordnungen und der Aufgabenverteilung zwischen oberen und unteren Behörden - Vorstellung der bei der Haushaltsplanaufstellung der entsprechenden Einzelpläne/relevanten Kapitel im Bezirkshaushalt zu beachtenden Besonderheiten und Probleme  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Natur-, Umweltschutz und Grünplanung
TOP: Ö 2
Gremium: Natur-, Umweltschutz und Grünplanung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 18.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:58 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Nach den einleitenden Worten des BzStR Röding

 

BzStR Röding führt aus, dass es nach der einheitlichen Ämterstruktur ein Umwelt- und Naturschutzamt und ein Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt gibt.

Leiterin des Umwelt- und Naturschutzamtes ist Frau Hube.

Fachbereichsleiterin für den Bereich Umwelt ist Frau Dr. Niemeitz.

 

Leiter des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes, mit den Bereichen Grünflächen, Spielplätze, Reviere, Kleingartenangelegenheiten und Friedhöfe, ist Herr Spiza.

Fachbereichsleiter für die Grünflächen ist Herr Pasch.

 

Frau Hube erläutert, dass der Bereich Umwelt- und Naturschutzamt getragen wird durch die Fachbereiche Umwelt (15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und Naturschutz (14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).

 

Der Verwaltungsbereich umfasst u. a. den Haushalt und die Umsetzung von Ordnungswidrigkeiten. Der Haushalt befasst sich mit den Büroausgaben, der Fortbildung, den Dienstwagen und dem Geschäftsbedarf.

 

Die Fortbildung bereitet zunehmend große Probleme, da die Verwaltungsakademie, die bisher kostenlose Lehrgänge für den technischen Dienst angeboten hat, seit einem Jahr Gebühren erhebt. Pro Mitarbeiter und Lehrgang liegen die zwischen 50,- und 250,- Euro. Des Weiteren ist das Angebot an Lehrgängen so gering oder nicht vorhanden, sodass in anderen Bundesländern Fortbildungen vorgenommen werden müssen.

 

Weiterhin ist der zunehmende Verlust von Mitarbeitern zu verzeichnen. Im Bereich des Naturschutzes sind im letzten Jahr 1 ½ Stellen verloren gegangen. Das Durchschnittsalter liegt bei 55 plus.

 

Mittel fehlen leider auch für Gutachten, die sehr wichtig sind für die Beurteilung von z. B. neu zu schützenden Flächen.

 

Die Aufgaben im Naturschutzamt richten sich nach dem Berliner Naturschutzgesetz, hier im landschaftsplanerischen Bereich (Stellungnahmen zu Bebauungsplänen, Bauvorhaben, Eingriffen in Natur und Landschaft durch Planfeststellung und große Vorhaben, die im Bezirk stattfinden) und dem Bundesnaturschutzgesetz.

 

Weitere wichtige Aufgaben sind der Schutz in Landschafts- und Naturschutzgebieten, bei Naturdenkmalen (Steine, Bäume oder Erdaufschlüsse), der Arten- und Biotopschutz, der Baumschutz, der Oberflächenwasserschutz für stehende Gewässer zweiter Ordnung, das heißt alle Seen und Teiche, die keinen Zu- und Abfluss haben.

 

Frau Dr. Niemeitz erklärt, dass der Fachbereich Umwelt für die Ordnungsaufgaben für nicht genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundes- und Landesemissionsschutzgesetz zuständig ist. Dazu gehören auch die Genehmigungen und Ausnahmezulassungen für die Veranstaltungen von nicht gesamtstädtischer Bedeutung.

Weiterhin ist der Fachbereich zuständig für die Ordnungsaufgaben nach dem § 27 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes (Abfälle außerhalb dafür zugelassener Anlagen zu entsorgen, ist verboten.). Die Zuständigkeit besteht auf Abfälle, die durch bestehende Betriebe entstehen.

Für die genehmigungspflichtigen Anlagen ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) zuständig.

 

Weitere Aufgaben:

 

Die Überwachung, Festlegung und Überprüfung von Maßnahmen, die verhindern, dass wassergefährdende Stoffe in den Untergrund oder ins Grundwasser gelangen, wird durchgeführt. Nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS).

 

Die Überwachung und Genehmigung von indirekten Einleitern, für Betriebe die Abwasser in den Abwasserkanal einleiten und entsprechend den Vorschriften dafür einer Genehmigung bedürfen. Für die direkte Einleitung ist die Senatsverwaltung zuständig.

 

Zu dem Bereich Vollzug von Ordnungsaufgaben nach dem Bundesbodenschutzgesetz und des Berliner Bodenschutzgesetz, gehören die orientierten Untersuchungen auf Flächen wo ein Altlastenverdacht besteht. Wenn sich der Verdacht bestätigt hat, wird in einem nächsten Schritt die Detailerkundung angeordnet bis zur Sanierungsanordnung von Boden und Grundwasser. Nutzungsbeschränkungen können auferlegt werden.

 

Meldungen zu Bodenverunreinigungen werden entgegengenommen.

 

Auskünfte werden aus dem Bodenbelastungskataster erteilt, in denen Daten zu sog. Altlastenverdachtsflächen oder Altlastenflächen geführt werden.

 

Die Erstermittlung von unbekannten Quellen.

 

BzStR Röding ergänzt, dass sich im Umwelt- und Naturschutzamt ein Mitarbeiter (befristet für 1 ½ Jahre aus dem ZeP -Zentrales Personalüberhangmanagement-) um das Thema Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit den bisherigen Initiativen (z. B. Klimawerkstatt) kümmert.


 
 

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