Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes  

 
 
außerordentliche, öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 24.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 17:40 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 201
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Herr Marten teilt mit: Die Bezeichnung des Entwurfs zum Bebauungsplan 5-82 VE wird geändert in 5-84

 

Herr Marten teilt mit: Die Bezeichnung des Entwurfs zum Bebauungsplan 5-82 VE wird geändert in 5-84. Hintergrund dafür ist, der Bauherr möchte ein anderes Nutzungsmaß als vorgesehen verwenden. Daher entfällt der Vorhabenbezug und somit muss der Bebauungsplan von einem Vorhaben bezogenen auf einen Angebotsbebauungsplan umgestellt werden. Der abzuschließende Vertrag ist dann ein städtebaulicher und kein Durchführungsvertrag.

 

Zu der Vorlage - zur Beschlussfassung - betr. Verordnung über den Erlass der Veränderungssperre VIII-B 10/56, die für die BVV am 25.05.2011 angemeldet ist, führt BzStR Röding aus, das Bezirksamt wird diese zurückziehen. Die Veränderungssperre bezieht sich auf den Textbebauungsplan für die Spandauer Altstadt, Ausschluss Spielhallen.

Da der Antragsteller sein Vorhaben aufgibt, ist der Erlass nicht mehr erforderlich.

 

Zu der Nachfrage der Bezv. Steinig, ob das Schrottlager und der Umschlagplatz im Lärm- und Emissionsschutzgutachten Berücksichtigung fanden, erklärt Herr Schulte, dass dies der Fall ist. Auf der Seite 8 von 52 sind genaue Ausführungen nachzulesen, welche Vorbelastungen im Sinne der TA-Lärm einbezogen wurden. Das sind alle vorhandenen Anlagen, z. B.

 

·         die Transportbetonanlage mit Schiffsentladung und Fahrmischerbetrieb,

·         die Anlagen zum Umschlag von Stückgut und Schüttgut mit Krananlagen,

·         der Baumaschinenverleih,

·         der Wasserbau- und Stegbaubetrieb,

·         Lagerplätze eines Baubetriebes,

·         Kfz-Reparatur und Kfz-Einzelhandel an der Götelstraße,

·         die Schiffstankstelle am Grundstück Wittgestraße 14/14a und

·         die konzipierten neuen Lagerhallen im Südhafen mit Gleisanschluss.

 

Ebenfalls im Gutachten berücksichtigt sind die beantragten und geplanten Vorhaben, welche von der BEHALA im Hafenentwicklungskonzept dargestellt wurden, so auch das Schrottlager und der Umschlagplatz. Bezüglich des VHZ Schrottverwertungs- und Handelszentrums am Südhafen wurde die beantragte emissionsschutzrechtliche Genehmigung beachtet.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die entsprechenden Gutachten ausgelegt.

 

In Beantwortung der Frage der Bezv. Domer zum Britannia-Center führt Herr Schulte aus, es wurde eine Geschossfläche von 8.500 m² als Maximum festgesetzt. Daraus lässt sich ableiten, ca. 2/3 dieser Fläche werden nach allgemeiner Einschätzung realisierbare Verkaufsfläche sein. Es ergeht der Hinweis, im Zuge eines Normenkontrollverfahrens im November 2005 wurde vor dem Oberverwaltungsgericht ein Vergleich mit dem damaligen Eigentümer geschlossen. Dieser sah das Hinzukommen einer Nutzungseinheit von 600 m² vor, für die eine Befreiung von den textlichen Festsetzungen zu erteilen wäre mit dem Fokus "Einzelhandel mit Bekleidung", im Besonderen "Einzelhandel mit Sportbekleidung".

 

Bezv. Steinig fragt nach, ob es richtig ist, dass die vorhandenen Gebäude abgerissen werden sollen und ein Neubau entstehen wird und wenn ja, wie dieser aussehen soll.

 

Herr Schulte erklärt, das Bezirksamt kann bei einem Neubau, der hier derzeit nicht angedacht ist, nur sehr wenig Einfluss auf die Gestaltung nehmen, da in einem Bebauungsplan keine diesbezüglichen Festsetzungen getroffen werden. Im Umfeld des Britannia-Centers befinden sich denkmalgeschützte Gebäude. Dadurch ist eine Einflussnahme über die Geltendmachung des im Denkmalschutzgesetz enthaltenen Umgebungsschutzes möglich.

 

Die letzte Mitteilung bezieht sich auf die in der 49. Sitzung aufgeworfene Frage zum Sachstand der Gespräche bezüglich des ehemaligen Postgeländes.

 

 

Auf Bitte des BzStR Röding wird der Tagesordnungspunkt 6 an dieser Stelle unterbrochen.

 

 

Nach Behandlung des Tagesordnungspunktes 7 begeben sich die Mitglieder des Ausschusses zum Bebauungsplan VIII-66-2 (aufgestellt am 21.05.2003) für das ehemalige Postgelände, der an der Pinnwand angebracht wurde. Auf dessen Grundlage erläutert BzStR Röding die zurzeit geltenden Rahmenbedingungen, wie sie den Eigentümervertretern und potenziellen Investoren in einem gemeinsamen Gespräch bekannt gegeben werden.

 

Der vorliegende Bebauungsplan hatte seine Grundlage in einer Angebotsplanung. Der derzeitige Eigentümer signalisierte, das Grundstück nicht selbst entwickeln zu wollen, sondern weiterzuverkaufen.

 

Bislang ist man davon ausgegangen, dass es ein mit dem Bezirksamt abgestimmtes Gestaltungskonzept mit einer Marina, die öffentliche Aufenthaltsqualität bietet, und einem Turm bis maximal 163 m über Normalnull geben sollte.

 

Von diesem Standpunkt hat man sich entfernt. Aus zwei Gründen soll kein Turm mehr entstehen:

 

1.       Der Spandauer Maßstab soll eingehalten werden.
 

2.       Bisher wurde kein Konzept vorgelegt, aus dem nachvollziehbar ersichtlich ist, dass es sinnvoll und wirtschaftlich unbedingt notwendig ist, einen Turm zu bauen, um dieses Gelände zu entwickeln.

 

Im Ergebnis der bereits geführten Gespräche, musste festgestellt werden, eine Marina ist an dieser Stelle aufgrund ihrer Größe nicht als solche nutzbar. Somit stehen Kosten und Nutzen in keinem guten Verhältnis.

Trotzdem soll eine Platzsituation mit öffentlicher Aufenthaltsqualität und Wasserbezug geschaffen werden. Für die komplette Bebauung der Fläche wird keine Genehmigung erteilt.

 

Des Weiteren ist eine Durchgangssituation zu schaffen.

 

Das Bezirksamt vertritt weiterhin die Position, es sollen keine zweiten Spandau Arcaden entstehen. Allerdings wird es ohne Einzelhandel an dieser Stelle nicht gehen. Aus diesem Grund wurde die Obergrenze auf 5.000 m² festgelegt, die konzeptabhängig in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung überschritten werden kann, aber nur dann, wenn daraus für Spandau ein Mehrwert entsteht.

 

Geplante Stellplätze dürfen nicht oberirdisch sein. Sie müssen in einem Parkhaus oder einer Tiefgarage untergebracht werden.

 

Im Rahmen der Diskussion, an der sich BzStR Röding, Herr Schulte, die Bezv. Steinig, Schaub, Czarnetzki, Christ und Harju sowie die Bgd. Baecker und Herr Apitius beteiligen, werden die Nachfragen zur Reduzierung der Baumasse durch Wegfall des Turmes, zur eventuellen Schaffung von Wohnungen, zur Zu- und Abfahrt, zur Marina, zum Telecom-Gebäude und zu den Stellplätzen ausführlich vom Bezirksamt beantwortet.


 
 

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