Auszug - Bebauungsplan VIII-259 ba für die Grundstücke Spandauer Burgwall 11/21, 23 (teilweise) und Spandauer Burgwall 12/22 A, Schifffahrtsufer 5-6, eine Teilfläche der Grundstücke Ziegelhof 10 und Spandauer Burgwall 25 sowie Abschnitte der Straße SpandauerBurgwall, des Burgwallgrabens und eine Teilfläche der Havel im Bezirk Spandau - Information über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan VIII-259 ba
BzStR Röding stellt klar, dass es sich bei der Brücke, die sich in der Parkanlage befindet, nicht um die Brücke über den Burgwallgraben entlang des Havelradweges handelt.
Herr Marten erläutert, dass es keine Brücke im eigentlichen Sinne ist, sondern vielmehr ein wassertechnisches Bauwerk.
Den Mitgliedern des Ausschusses sind die Abwägungsergebnisse in schriftlicher Form vorab zugegangen.
Nach Beantwortung der Detailfragen der Bezv. Steinig und der Bgd. Baecker durch BzStR Röding und Herrn Marten wird von ihnen angeregt, den Begriff "Wasserfahrzeuge" durch "Wasserkleinfahrzeuge" zu konkretisieren. Dies würde deutlicher machen, in welcher Größenordnung Fahrzeuge zulässig sind.
Der Ausschuss spricht sich für die Umbenennung aus und nimmt die Information zustimmend zur Kenntnis.
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