Auszug - Sicherstellung des Kindeswohles als Entscheidungsgrundlage bei der Umsetzung der aktuellen Steuerungsmaßnahmen der Abteilung Jugend und Familie (Antrag der Fraktion der GAL v. 21.06.2010)
Das Bezirksamt wird beauftragt, sowohl
- die Auswahl stationärer Einrichtungen für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen
als auch
- die Überprüfung der Fortsetzung stationärer Unterbringung
ausschließlich unter dem Aspekt des Kindeswohls zu treffen und dies auch entsprechend zu dokumentieren. Sollten aus fachlicher Sicht mehrere stationäre Einrichtungen bei der Erstauswahl als auch bei einer fachlichen Überprüfung laufender Hilfen in Frage kommen, ist auch im Einvernehmen mit den am Hilfeplanverfahren Beteiligten die kostengünstigste Lösung auszuwählen. Dabei kann auch eine weiter entfernte Einrichtung unter Einhaltung des Aspektes des Kindeswohles in Frage kommen.
Die Abwägungsgründe für die Wahl der Einrichtung, die zu einer Behinderung/dem Abbruch sozialer Bezüge führen oder einen Schulwechsel erforderlich machen sowie die Bemühungen nach einer wohnortnahen Unterbringung sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
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Bezirksamt Spandau
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