Auszug - Situation im Bürgeramt Berichterstattung durch das Bezirksamt  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für allgemeine Verwaltung, Bürgerdienste und Verwaltungsreform
TOP: Ö 3
Gremium: Allgemeine Verwaltung, Bürgerdienste und Verwaltungsreform Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 13.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:27 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR'in Kleineidam informiert:

 

BzStR'in Kleineidam informiert:

 

a)      Der Bundesrat hat sich mit der Gebührenordnung auseinander gesetzt. Dadurch haben sich die Kosten für den neuen Personalausweis verändert, so dass die in der Juni-Sitzung gemachten Angaben überholt sind.
Der neue Personalausweis kostet künftig 28,80 € und ist 10 Jahre gültig. Für Jugendliche wird der erste Personalausweis nicht kostenfrei ausgegeben. Von Personen unter 24 Jahren ist eine Gebühr von 22,80 € zu entrichten. Die Gültigkeit beläuft sich auf 6 Jahre.
Die Regelungen für bedürftige Personen sind noch offen.

Das Bürgeramt hat aufgrund der Einführung des neuen Personalausweises eine neue technische Ausstattung erhalten. Auch die Koffer für das mobile Bürgeramt können nachgerüstet werden. Die Kosten dafür trägt das Land Berlin.
Wenn der Wunsch des Ausschusses besteht, kann nach Einführung des neuen Personalausweises im Rahmen einer Ausschusssitzung eine Besichtigung eines neu eingerichteten Arbeitsplatzes im Bürgeramt durchgeführt werden.

Bei Beantragung eines neuen Personalausweises müssen vom Antragsteller 8 Erklärungen unterzeichnet werden. Dies erfolgt in der Regel elektronisch über ein Unterschriften-Pad. Auf Wunsch erhält der Kunde auch die Erklärungen in Papierform und kann sie auf dem Papier unterschreiben.
Mit Aushändigung des neuen Personalausweises erhält der Antragsteller eine sechsstellige PIN-Nummer gegen Unterschrift.
Die Erneuerung dieser PIN-Nummer, z. B. bei Verlust, ist kostenpflichtig (6,- €).

Die erste theoretische Schulung hat am 07.07.2010 stattgefunden, die praktische wird im Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten durchgeführt. Die Termine dazu werden vorgegeben und die Schulung erfolgt Standort bezogen, am 20.09.2010 für Kladow, am 29.09.2010 für die Wasserstadt und am 18.10.2010 für den Standort im Rathaus. An diesen Tagen werden die einzelnen Bürgerämter geschlossen sein.

b)      Während der Renovierungsarbeiten wurden die Ausgabe der Personaldokumente und die Durchführung des Volksbegehrens getrennt vom Infotresen organisiert. Diese Regelung soll zunächst bleiben, muss aber mit Aufgabe der Räume wieder verändert werden.

c)      Um die telefonische Erreichbarkeit zu gewährleisten, müsste das Telefon durch eine Person den ganzen Tag besetzt sein. Dies ist aus personeller Sicht nicht machbar. Dementsprechend wurde eine Prüfanfrage an das so genannte Behördentelefon (115) gerichtet, was auch schon jetzt teilweise eine telefonische Erreichbarkeit für das Bürgeramt mit abdeckt. Es ist in Erfahrung zu bringen, ob vom Behördentelefon grundsätzlich eine telefonische Erreichbarkeit für das Bürgeramt gewährleistet werden kann und ob dies im Leistungsumfang enthalten ist.

d)      Die Online-Terminvergabe für das Bürgeramt ist angelaufen.

Der SMS-Service wird voraussichtlich ab Januar 2011 angeboten. Derzeit gibt es hier aber noch ein Finanzierungsproblem.

e)      Bezüglich des Volksbegehrens zur Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben wurden bisher Berlinweit ca. 40.000 Unterschriften gesammelt. In Spandau wurden davon rd. 4.000 geprüft. Direkt in Spandau konnten 1.652 gültige Unterschriften verzeichnet werden.

Die Fragen der Bezv. Trautmann, Gunder, Sonnenberg-Westeson und Pütz, des Bgd. Hänsgen sowie des Seniorenvertreters Herrn Winkler werden von BzStR'in Kleineidam und Frau Lausecker im Detail beantwortet.


 
 

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