Auszug - Abberufung eines beratenden Mitglieds des Jugendhilfeausschusses auf Ausübung des Amtes
Der gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG (eine Person zur Vertretung der Katholischen Kirche) von der BVV als beratendes Mitglied berufene Herr Andreas Komischke hat mit Schreiben vom 22.06.2010 seinen Rücktritt als beratendes Mitglied erklärt. |
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