Auszug - Abberufung eines stellvertretenden beratenden Mitglieds des Jugendhilfeausschusses auf Ausübung des Amtes
Die gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG (eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche) in Verbindung mit § 35 Abs. 9 Satz 3 AG KJHG von der BVV als stellvertretendes beratendes Mitglied berufene Frau Ingrid Lübeck hat mit Schreiben vom 16.02.2010 ihren Rücktritt als stellvertretendes beratendes Mitglied erklärt. |
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