Auszug - Bericht aus der Trägervertretung
BzStR
Matz berichtet: Ø
Für
die Umsetzung der Reorganisation der JobCenter gibt es jetzt ein
Landesausführungsgesetz. Es werden 12 gemeinsame eigenständige Einrichtungen in
Berlin geschaffen. Diese sind dann nicht mehr Arbeitsgemeinschaften, sondern
sog. Gemeinsame Einrichtungen. Das vernünftig umzusetzen ist jetzt die Aufgabe
für den Rest des Jahres. Ø
Im
Vergleich zu den anderen Berliner JobCentern hat das JobCenter Spandau die
zweitgeringste Widerspruchs- und Klagequote. Bei der Erfolgsquote steht das
JobCenter Spandau auf Platz 1. Auf Platz 6 bei der Betreuungsrelation im
Bereich der Leistungsbearbeitung. Die Personalausstattung liegt bei 1:129 als
Verhältnis von Mitarbeiter zu Anzahl der zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften
im Leistungsbereich, damit schon leicht unter dem Berliner Durchschnitt, wo es
1:131 sind. Auf die
Frage des Bgd. Wesner, ob das JobCenter über Sozialarbeiter verfügt, antwortet
BzStR Matz, dass im JobCenter direkt keine Sozialarbeiter zur Verfügung stehen.
Da diese sozialarbeiterische dLeistung auf kommunaler Ebene geschieht, würde
der Vorschlag einer Änderung bei der Arbeitsagentur zu einer Ablehnung führen.
Denn diese Sozialarbeiter aus dem Verwaltungskostenbudget zu bezahlen, würde
bedeuten, dass der Bund 87,4 % der Kosten davon zu übernehmen hätte. Auf die
weitere Frage des Bgd. Wesner, wie denn verfahren wird wenn der Sachbearbeiter
feststellt, dass ein Problem vorliegt z. B. bei Suchtproblemen, antwortet BzStR
Matz, dass sich in besonderen Problemlagen Fallmanager darum kümmern oder dann
weiter verwiesen wird an die kommunale Suchtberatung. |
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