Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Röding: bezüglich BEHALA: Wir sind dran, einen B-Plan auch für den Oberhavel-Südhafen aufzustellen

 

BzStR Röding teilt mit:

 

a)      Derzeit wird für den Oberhafen hinsichtlich der Gewerbegebietsausweisung und vor allem der Festlegung von Lärmkontingenten ein Bebauungsplan aufgestellt. Für die erneute Fertigung eines unabhängigen Gutachtens wurde aus drei neutralen Gutachtern einer ausgewählt, der weder im Auftrag der BEHALA noch im Auftrag des Bezirksamtes in einem Prozess eingebunden war. Darüber wurde die BEHALA schriftlich und persönlich durch BzStR Röding informiert.
 

b)      Die Mitglieder des Ausschusses erhalten eine tabellarische Darstellung, aus der hervorgeht, unter welchen Voraussetzungen Vergnügungsstätten, zu denen auch Spielhallen gehören, zulässig sind. Diese Übersicht wird von BzStR Röding und Herrn Schulte erläutert.

Der Antrag für die Einrichtung zweiter Spielhallen im Simonring in Haselhorst wurde zunächst positiv beschieden, weil das geltende Planungsrecht eine Ablehnung nicht zuließ. Beide Hallen sollten rd. 80 m² groß werden und die Eingänge wurden separiert. Zudem sind sie als gewerblicher Kleinbetrieb eingestuft worden und es liegt keine Häufung von Spielhallen vor.
Zwischenzeitlich gab es eine Konkretisierung des Antrages. Der Antragsteller möchte das daneben liegende Friseur-Geschäft mit nutzen. Es sollen aber keine drei Spielhallen entstehen, sondern weiterhin zwei, aber jeweils auf einer Fläche von 99 m².
Das Bezirksamt ist zu der Auffassung gelangt, die Größe der gesamten Einrichtung als kerngebietsuntypisch zu werten. Auf dieser Grundlage ist der Antrag abzulehnen.

In der anschließenden Diskussion, an der sich BzStR Röding, Herr Schulte, die Bezv. Steinig, Harju, Christ, Schaub und Bgd. Baecker beteiligen, bringen die Mitglieder des Ausschusses zum Ausdruck, dass sie der Entscheidung des Bezirksamtes zur Ablehnung des Antrages positiv gegenüberstehen.
 

c)      Die Stadt Potsdam hat ein Bieterverfahren zum Grundstück zwischen Uferpromenade und Kurpromenade abgeschlossen. Dieses Grundstück liegt aber nicht im regionalen Bereich der Stadt Potsdam, sondern in dem des Bezirkes Spandau.
Das Bezirksamt Spandau hat die Stadt Potsdam angeschrieben und sein Interesse bekundet, über den Ankauf einer Teilfläche zu verhandeln. Die Stadt Potsdam hat darauf jedoch nicht reagiert, das Bieterverfahren nicht gestoppt und die Gesamtfläche in diesem Verfahren belassen. Ob der Verkauf an den Meistbietenden bereits erfolgte, entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes.
Bezüglich der Straßenentwässerung in Kladow wird auf den hier im Ausschuss bereits präsentierten und aufgestellten Bebauungsplan 5-51 hingewiesen. Die darauf eingezeichnete große gelbe Fläche war bzw. ist Rückhaltebecken. Nach Alternativen muss weiterhin gesucht werden. Derzeit gibt es keine Alternative, die dazu führen würde, einen derartigen Bebauungsplan komplett fallen zu lassen oder einzustellen.
Das heißt, für den Fall, dass der Käufer einen Bauantrag stellt, kommt das Bezirksamt vermutlich in die Situation, mit einer Veränderungssperre, einer Rückstellung o. Ä. reagieren zu müssen.

Die Nachfragen der Bezv. Steinig und Harju werden von BzStR Röding und Herrn Schulte im Detail beantwortet.


 
 

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