Auszug - Entwurf zum Bebauungsplan 5-66 für das Gelände zwischen Wernerwerkdamm, Siemensdamm, Nikolaus-Groß-Weg, Spree und Rohrdamm im Bezirk Spandau, Ortsteil Siemensstadt - Information über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der erneuten eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
BzStR
Röding führt aus, dass der Bericht über die erneute Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger durch Herrn Vogel erfolgt und im Anschluss ein Überblick
über das weitere Verfahren gegeben wird. Herr
Schulte teilt mit, dass zur erneuten eingeschränkten Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange noch keine Information möglich ist,
da fast alle Träger um Fristverlängerung gebeten haben. Herr
Vogel gibt an, dass es sich um die zweite von insgesamt drei
Trägerbeteiligungen handelt, die in der Zeit vom 23.07. bis 17.08.2009
stattfand. Wesentliche
Gründe für die erneute Beteiligung waren: -
Änderungen
der Aussagen zur Schallschutzimmission -
Ergänzung
zu Altlasten -
Erweiterung
der Industriefläche -
Erhöhung
des Nutzungsmaßes im Bebauungsplan und -
Darstellung
von Baugrenzen im Bebauungsplan. Insgesamt
wurden 28 Stellen aufgefordert, sich zu äußern, 9 gaben keine Bedenken ab, von
19 gingen Hinweise und Bedenken ein und 10 Äußerungen hatten Auswirkungen auf
den B-Plan und die Begründung zum B-Plan. Unter
Berücksichtigung der vorgebrachten Hinweise und Bedenken ergaben sich im
Wesentlichen folgende Änderungen: -
Für
den Umgang mit den angrenzenden Störfallbetrieben ist ein Gutachten erstellt
worden. Aus dem Ergebnis der Untersuchung wurde im Bebauungsplan eine textliche
Festsetzung eingearbeitet, die die sensiblen Nutzungen für einen kleinen
nordwestlichen Teil des Geltungsbereichs im Gewerbegebiet ausschließen. -
Innerhalb
des südlichen Industriegebiets können sich keine Störfallbetriebe ansiedeln, da
aufgrund der dort vorhandenen Gemengelage kein ausreichender Abstand gegeben
ist. -
Um die
denkmalgeschützte Bahntrasse zu erhalten, hat man die Verkehrsplanung so
angeordnet, dass nicht in den denkmalgeschützten Bereich eingegriffen wird. Es
findet kein Teilrückbau des S-Bahn-Viaduktes statt. Darüber
hinaus wurden weitere Hinweise und Anregungen gegeben, die jedoch eher
inhaltlich konkretisierenden bzw. redaktionellen Charakter hatten, und
ebenfalls in die Begründung zum Bebauungsplan eingingen. BzStR
Röding ergänzt die Angaben dahingehend, dass die vorgesehene Zeitschiene u. a.
aufgrund der Anträge der beteiligten Behörden und Träger auf Fristverlängerung
nicht eingehalten werden kann. Um die Verzögerungen in Grenzen zu halten und
das gesamte Planverfahren nicht zu gefährden, ist vorgesehen, parallel dazu das
so genannte 125er Verfahren einzuleiten. Auf
diesem Gelände wird am 10. Juni 2010 um 11:00 Uhr die Grundsteinlegung für das
Bosch-Siemens-Hausgerätewerk stattfinden. Die
Mitglieder des Ausschusses nehmen die Information zustimmend zur Kenntnis. |
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