Auszug - Entwurf zum Bebauungsplan 5-66 für das Gelände zwischen Wernerwerkdamm, Siemensdamm, Nikolaus-Groß-Weg, Spree und Rohrdamm im Bezirk Spandau, Ortsteil Siemensstadt - Information über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der erneuten eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.05.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Röding führt aus, dass der Bericht über die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger durch Herrn Vogel erfolgt und im Anschluss ein Überblick über das weitere Verfahren gegeben wird

 

BzStR Röding führt aus, dass der Bericht über die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger durch Herrn Vogel erfolgt und im Anschluss ein Überblick über das weitere Verfahren gegeben wird.

 

Herr Schulte teilt mit, dass zur erneuten eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange noch keine Information möglich ist, da fast alle Träger um Fristverlängerung gebeten haben.

 

Herr Vogel gibt an, dass es sich um die zweite von insgesamt drei Trägerbeteiligungen handelt, die in der Zeit vom 23.07. bis 17.08.2009 stattfand.

 

Wesentliche Gründe für die erneute Beteiligung waren:

 

-          Änderungen der Aussagen zur Schallschutzimmission

-          Ergänzung zu Altlasten

-          Erweiterung der Industriefläche

-          Erhöhung des Nutzungsmaßes im Bebauungsplan und

-          Darstellung von Baugrenzen im Bebauungsplan.

 

Insgesamt wurden 28 Stellen aufgefordert, sich zu äußern, 9 gaben keine Bedenken ab, von 19 gingen Hinweise und Bedenken ein und 10 Äußerungen hatten Auswirkungen auf den B-Plan und die Begründung zum B-Plan.

 

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Hinweise und Bedenken ergaben sich im Wesentlichen folgende Änderungen:

 

-          Für den Umgang mit den angrenzenden Störfallbetrieben ist ein Gutachten erstellt worden. Aus dem Ergebnis der Untersuchung wurde im Bebauungsplan eine textliche Festsetzung eingearbeitet, die die sensiblen Nutzungen für einen kleinen nordwestlichen Teil des Geltungsbereichs im Gewerbegebiet ausschließen.

-          Innerhalb des südlichen Industriegebiets können sich keine Störfallbetriebe ansiedeln, da aufgrund der dort vorhandenen Gemengelage kein ausreichender Abstand gegeben ist.

-          Um die denkmalgeschützte Bahntrasse zu erhalten, hat man die Verkehrsplanung so angeordnet, dass nicht in den denkmalgeschützten Bereich eingegriffen wird. Es findet kein Teilrückbau des S-Bahn-Viaduktes statt.

 

Darüber hinaus wurden weitere Hinweise und Anregungen gegeben, die jedoch eher inhaltlich konkretisierenden bzw. redaktionellen Charakter hatten, und ebenfalls in die Begründung zum Bebauungsplan eingingen.

 

BzStR Röding ergänzt die Angaben dahingehend, dass die vorgesehene Zeitschiene u. a. aufgrund der Anträge der beteiligten Behörden und Träger auf Fristverlängerung nicht eingehalten werden kann. Um die Verzögerungen in Grenzen zu halten und das gesamte Planverfahren nicht zu gefährden, ist vorgesehen, parallel dazu das so genannte 125er Verfahren einzuleiten.

 

Auf diesem Gelände wird am 10. Juni 2010 um 11:00 Uhr die Grundsteinlegung für das Bosch-Siemens-Hausgerätewerk stattfinden.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Information zustimmend zur Kenntnis.


 
 

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