Auszug - Anmeldungen des Bezirks Spandau für den Entwurf der Investitionsplanung 2009 bis 2013 (bezüglich Dringlichkeitsbeschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung v. 19.02.2009 - Drks. Nr. 1535/XVIII -)  

 
 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin
TOP: Ö 35.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 25.02.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:06 - 22:24 Anlass: ordentlichen
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1479/XVIII Anmeldungen des Bezirks Spandau für den Entwurf der Investitionsplanung 2009 bis 2013
(bezüglich Dringlichkeitsbeschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Rechnungsprüfung v. 19.02.2009 - Drks. Nr. 1535/XVIII -)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStRin Meys
Verfasser:BzStR'in Meys 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
 
Beschluss

1

1.      Die in den Anlagen 1 bis 6 zusammengestellten Anmeldungen des Bezirks zum Entwurf der Investitionsplanung 2009 bis 2013 sind der Senatsverwaltung für Finanzen - vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die BVV - einzureichen, und zwar mit den in der Anlage 7 genannten Ausgaben für die Planungsjahre 2009 bis 2013. Den Anmeldungen sind die Dringlichkeitslisten für neue Hoch- und Tiefbaumaßnahmen als Anlagen 8 und 9 beizufügen.

2.      Die SE Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die der Senatsverwaltung für Finanzen einzureichenden Anmeldungen für die Investitionsplanung 2009 bis 2013 fortzuschreiben, sofern die Gesamtkosten aufgrund zwischenzeitlich erstellter Planungsunterlagen oder neuerer Kostenschätzungen zu ändern sind.

3.      Die SE Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die angemeldeten investiven Beschaffungen (Position 213 - Erwerb von beweglichen Sachen), die zum ehemaligen Ausgabenfeld A05 gehören, nach Maßgabe der Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens für die Haushaltsjahre 2010/11 zu verändern.

4.      Evtl. Fehlerkorrekturen können von der SE Finanzen - Haushaltsamt - ohne eine nochmalige Beschlussvorlage vorgenommen werden.


 
 

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