Auszug - Sonderpädagogischer Förderbedarf
Das Bezirksamt wird beauftragt, die gleichlautenden
Beschlüsse "Sonderpädagogische Förderung" des Landeslehrerausschusses
vom 05. Mai 2008 und des Landesschulbeirates vom 21. Mai 2008 zu unterstützen
und sich gegenüber den zuständigen Stellen für die umgehende Umsetzung
einzusetzen. Insbesondere ist hierbei die
herausragende Bedeutung der Heinrich-Hertz-Oberschule als einzige Oberschule
und somit Schwerpunktschule im Bezirk auch unter folgenden Aspekten
hervorzuheben. a)
Die
positiven Impulse einer erfolgreichen Integration von Schüler/-innen mit
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in den regulären Schulalltag. b)
Die
wachsende Bereitschaft von Grundschulen zur Integration von Schüler/-innen mit
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung auch unter dem Aspekt der Fortführung
der integrativen Arbeit an einer Regeloberschule. c)
Die
negativen Auswirkungen einer Überforderung der Regelschulen durch die
angekündigten Verschlechterungen und die Gefährdung der wenigen integrativen
Ansätze angesichts der Forderung der Beauftragten der Bundesregierung für die
Belange behinderter Menschen nach einem inklusiven Bildungssystem.
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