Auszug - Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 3960, Titel 681 08 Z*
Kassette
10, Seite 1, lfd. Nr. 491 - 531 Der
Ausschuss kommt einstimmig überein, der BVV folgende Beschlussempfehlung
vorzulegen: Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen außerplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich für das Haushaltsjahr 2007 im Kapitel 3960 Leistungen nach SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende bei Titel 681 08 Z Zuschuss
zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung an bis zur Höhe von 30.000,00 EUR werden
genehmigt. |
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